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Aktienrückkauf
Linz - Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG betreffend die
beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs.8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 19. Juni 2017 beschlossen, von den im Zuge
des Aktienrückerwerbsprogrammes 2017 erworbenen eigenen 80.456 Stück Aktien
80.456 Stück Aktien, und zwar 79.125 Stück an die Mitarbeiter (inkl. Vorstand)
im Zuge der Mitarbeiteraktion 2017 und 1.331 Stück an den Vorstand im Wege der
Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des
Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 27.03.2017, zu
verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen
Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 8 und 9 BörseG und
gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 18. Mai 2016.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 18. Mai
2016 gemäß § 2 VeröffentlichungsV iVm § 82 Abs.8 BörseG über ein
Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc )
und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at [http://
www.oberbank.at/].
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die
eigenen Aktien sollen am 26. und 27. Juni 2017 veräußert bzw. übertragen
werden.
4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
Stammaktien der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 80.456 Stück
Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am
stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,25 % und am
gesamten Grundkapital von ca. 0,23%.
6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 77,80 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom
13.06.2017). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2017 erhalten die Mitarbeiter
(inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine Stammaktie
unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).
7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem
Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen
Mitarbeiteraktion 2017 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der
Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und
7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen.
Linz, am 19. Juni 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer(at)oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
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Email: sek(at)oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
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