(ots) - Koalition schafft eigene gesetzliche Grundlage für
Ãœberwachung von Telekommunikation an der Quelle
Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in 2./3.
Lesung einen Änderungsantrag zum Gesetz zur effektiven und
praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Darin enthalten
ist auch eine eigene gesetzliche Grundlage für die Anwendung der
Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ). Dazu erklärt
die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung führt oft nicht
weiter, seitdem die Täter verschlüsselte Messenger-Dienste nutzen und
über Telefon allenfalls noch Pizza bestellen. Es macht keinen Sinn,
wenn die Strafverfolger nur Ermittlungsmethoden einsetzen können, die
am Täterverhalten völlig vorbei gehen. Deshalb hat sich die Union für
neue Befugnisse eingesetzt, die den neuen Realitäten gerecht werden.
Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung, also zum Beispiel die
verdeckte Auslesung einer Festplatte zu Ermittlungszwecken, sind
gewichtige Grundrechtseingriffe. Sie sind aber gerechtfertigt, wenn
es um schwere Kriminalität und Terrorismus geht. Die rechtlichen und
auch die technischen Hürden sind so hoch, dass ihr Einsatz schon
deshalb nur bei schwerster Kriminalität in Frage kommt. Die Anwendung
der Quellen-TKÜ steht insbesondere unter Richtervorbehalt.
Wir halten die vorgesehenen Regelungen für erforderlich und in der
Abwägung von Persönlichkeitsrechten auf der einen Seite, der
Verantwortung des Staates für die Sicherheit der Menschen auf der
anderen Seite, auch für verfassungskonform. Dies haben die Experten
in der Sachverständigenanhörung bestätigt."
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