(ots) - Herstellung von Rechtssicherheit wird weiteren
WLAN-Ausbau befördern
Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Dienstag eine Einigung
über das dritte Änderungsgesetz zum Telemediengesetz erzielt. Hierzu
erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:
"Mit der heutigen Einigung schaffen wir die Störerhaftung für alle
Access Provider ab und erreichen dadurch Rechtssicherheit für alle
Anbieter von Internetzugängen im Allgemeinen und von WLAN-Hotspots im
Besonderen. Access Provider werden zudem von einem Großteil der
bisher bestehenden Kostentragungspflicht, insbesondere bei
Abmahnungen, befreit. Schließlich stellen wir klar, dass
WLAN-Betreiber nicht von einer Behörde verpflichtet werden dürfen,
Nutzer zu registrieren, ihr WLAN dauerhaft nicht mehr anzubieten oder
die Eingabe eines Passworts zu verlangen. Auf freiwilliger Basis
bleibt dies aber weiterhin möglich bleibt. Ebenso wird geregelt unter
welchen sehr restriktiven Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall
möglich sind, um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu
verhindern.
Mit dieser erneuten Änderung des Telemediengesetzes folgen wir
einem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Europäischen
Gerichtshofs. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt damit nicht nur
zur weiteren Verbreitung von WLAN-Hotspots bei. Sie leistet darüber
hinaus auch einen entscheidenden Beitrag für eine flächendeckende
Breitbandversorgung."
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