(ots) - Heute Nacht findet im Deutschen Bundestag die
abschließende Lesung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz statt. Das
nun zur Abstimmung gestellte Gesetz beinhaltet noch einmal
wesentliche Änderungen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) bemängelt, dass
aufgrund des Widerstandes der Union die Reform des Pflegekinderwesens
aus dem Text gestrichen wurde. Damit beschränkt sich das Gesetz im
Wesentlichen auf verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche und auf Änderungen im Kinderschutz.
"Der ASB bedauert, dass die Änderungen im Pflegekinderwesen trotz
ausführlicher Diskussionen im Vorfeld nicht umgesetzt werden: Mehr
Beziehungskontinuität für Pflegekinder herzustellen, zu den
Pflegeeltern wie zu den leiblichen Eltern, wäre notwendig und
wünschenswert gewesen", erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich
Bauch.
Demgegenüber begrüßt der ASB, dass auf die bürokratischen
Regelungen zum Kinderschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
in §48b verzichtet wurde. Auch dass der Paragraf zum Jugendwohnen nun
gar nicht verändert wird, bedeutet zumindest, dass keine
Einschränkung der Zielgruppe erfolgt. Kritisch wertet der ASB nach
wie vor die nunmehr verankerten Steuerungsmöglichkeiten der Länder
bei der Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
"Von der ursprünglich anvisierten großen Reform des Kinder- und
Jugendhilferechts ist nur noch eine Schrumpf-Reform übrig geblieben.
Aus Sicht des ASB muss in der nächsten Wahlperiode ein neuer Anlauf
zur Reform des SGB VIII erfolgen", unterstreicht Ulrich Bauch.
Hintergrund: Der ASB setzt sich dafür ein, Kindern ein Aufwachsen
mit gleichen Chancen zu ermöglichen. Dafür bietet der ASB vielfältige
Betreuungsangebote sowie zahlreiche Hilfestellungen im Bereich der
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des ASB für Kinder, Jugendliche und Familien finden Sie unter
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der Notfallrettung bis zum Katastrophenschutz - engagiert sich der
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