(ots) - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte gegen
Hass im Internet vorgehen, tatsächlich schafft er aber nur ein Gesetz
zur Privatisierung von Zensur. Die Piratenpartei Deutschland
beurteilt diese Entwicklung als brandgefährlich im Hinblick auf das
Recht auf freie Meinungsäußerung.
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Freitag trotz massiver
Kritik das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) [1] von
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) abstimmen [2]. Die
Piratenpartei Deutschland lehnt den eingebrachten Entwurf der
Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der
Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken entschieden ab. Das
Gesetzesvorhaben wurde bereits ausführlich von uns kommentiert. [3]
[4]
Das NetzDG sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr
als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu
benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen
Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb
von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte
sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu
Beweiszwecken gesichert werden.
"Die Herangehensweise von Heiko Maas und der Bundesregierung ist
falsch. Es gibt bereits Gesetze gegen Hass im Netz, die aber aufgrund
mangelnder Sachkenntnisse der Justiz zu Fragen des Medienrechts und
der IT nicht umgesetzt werden können. Die Piraten fordern deshalb
mehr und kompetenter geschultes Personal, das anhand transparenter,
demokratisch legitimierter Regeln darüber entscheidet, welche
Aussagen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und
welche strafbar sind. Der einzige gangbare Weg ist der
Richtervorbehalt", betont Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender und
Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl.
Maas setze in dieser Frage allein auf die Mitwirkung international
tätiger Unternehmen wie Facebook. Schiffer: "Diese kann schon deshalb
nicht funktionieren, weil diese Unternehmen nicht dem deutschen Recht
unterliegen. Außerdem übersieht Herr Mass ganz offensichtlich, dass
seine Vorstellungen völlig inkompatibel zu den wirtschaftlichen
Interessen dieser Unternehmen sind. Das Problem muss global
betrachtet und gemeinsam diskutiert werden. Es gibt viele
Möglichkeiten, dem Hass im Internet zu begegnen. Über die
Privatwirtschaft organisierte Zensur ist keine davon. Dieser
Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung und überflüssig wie ein
Kropf."
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und
Sprecherin für Digitalisierung, ergänzt: "Dieses Gesetz ist ein
Schlag ins Gesicht all derjenigen, die gegen Zensur und für
Meinungsfreiheit kämpfen und gekämpft haben. Es widerspricht dem
Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private
Zensur zu ersetzen. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten müssen
stets mit der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungs- und
Informationsfreiheit abgewogen werden. Dies darf nicht den
Diensteanbietern überlassen werden, sondern ist im Streitfall Sache
der Gerichte.",
Konkrete Forderungen der Piratenpartei Deutschland
Eine personell und informell besser ausgestattete Justiz
Forcierung der Besteuerung großer internationaler Social Media
Plattformen
Verpflichtung von großen Social Media Betreibern zur
Veröffentlichung der Algorithmen, die zur Suche nach strafbaren
Aussagen und zur Ermittlung der Täter dienen
Zusatz "Digitale Netzwerke" muss im §5 Absatz 1 des Grundgesetzes
verankert werden [5]
Aus dem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017
Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1
GG um die zwei Worte "digitale Netzwerke" ein. Demnach hieße der neue
Artikel 5 (1): "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit
und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und
digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht
statt."
Quellen:
[1] Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung
in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) -
Drucksache 18/12727:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812727.pdf
[2] Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz (6. Ausschuss) vom 28. Juni 2017:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813013.pdf
[3] Pressemitteilung der Piratenpartei vom 16. März 2017: Nein,
Herr Minister Maas, so verhindern Sie Meinungsfreiheit, aber keinen
Hass im Netz!, http://ots.de/zjgoF
[4] Pressemitteilung der Piratenpartei vom 19. Mai 2017:
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Zensur ja, Interesse an Diskussion nein,
http://ots.de/1riIl
[5] Auszug aus dem Wahlprogramm 2017: "Digitale Netzwerke ins
Grundgesetz", http://ots.de/J3CDl
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Pressekontakt:
Pascal Hesse
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