(ots) - Ganze 38 Minuten. So viel Zeit blieb am Ende, um im
Bundestag eine Frage von fundamentaler Bedeutung zu debattieren. Eine
Frage, die tief bewegt und in die Grundsätze unserer Verfassung ragt.
Ist die grundgesetzlich geschützte Ehe Mann und Frau vorbehalten
oder offen für gleichgeschlechtliche Paare? Reicht ein
gesellschaftlicher Wertewandel aus, um eine Gesetzesänderung am
ursprünglichen Sinn des Grundrechts vorbei zu rechtfertigen? Oder ist
dies möglicherweise ein Verfassungsbruch?
38 Minuten für 12 Redner können dieser Grundsatzfrage nicht
gerecht werden. Das war aber offenbar auch gar nicht mehr
beabsichtigt. In der schwindelerregenden Geschwindigkeit, in der das
Gesetz in dieser Woche auf den Weg gebracht und gestern verabschiedet
wurde, schien die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eher zu stören.
Jahrelang hatte die Union das Verfahren gebremst, jetzt sollte
schnell gehen. Und es ging schnell, zu schnell. Denn eine so
weitgreifende und zu Recht als Gewissensfrage eingestufte
Entscheidung verdient ein angemessen ausgereiftes Verfahren, dem
nicht anhaften sollte, dass es im Eiltempo durchgejagt wurde. Das ist
auch eine Frage der Würde - im Sinne aller Parteien. Die Gegner der
gleichgeschlechtlichen Ehe haben nachvollziehbare Gründe, auf den
besonderen Schutz von Ehe und Familie im Sinne der Verfassungsmütter-
und väter zu verweisen.
Diese Auffassung wird von einer Reihe von Urteilen des
Bundesverfassungsgerichtes gestützt. Die Richter haben zwar aus guten
Gründen nach und nach für eine nahezu vollständige Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit Ehepaaren gesorgt, den
Begriff der Ehe dabei aber nicht mit einbezogen. Zuletzt urteilten
sie 2002: Der Ehe wohne "als Wesensmerkmal die
Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner inne". Wie das oberste
deutsche Gericht heute zu dieser Frage steht, wird möglicherweise
bald geklärt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer
Normenkontrollklage kommt.
Die Befürworter des Gesetzes, wie Bundesjustizminister Heiko Maas,
verweisen - ebenfalls aus nachvollziehbaren Gründen - auf einen
gelebten Verfassungswandel, der es rechtfertige, den Ehe-Begriff auch
auf gleichgeschlechtliche Partner anzuwenden, so wie es in vielen
Ländern selbstverständlich ist und laut Umfragen von den meisten
Deutschen befürwortet wird.
Für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare auch im
Adoptionsrecht gibt es berechtigterweise einen großen Konsens bis hin
zu CSU. Der Ehebegriff aber spaltet. Für diesen Schritt hätten beide
Seiten - Befürworter und Gegner - ein würdevolleres
Gesetzgebungsverfahren verdient. So bleibt das Gefühl, dass in einer
Gewissensfrage der Ansatz zu einer ernsthaften Auseinandersetzung von
politischer Taktik überrollt wurde.
Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
Telefon: 0228-6688-546
print(at)kr-redaktion.de
Original-Content von: K?lnische Rundschau, übermittelt durch news aktuell