PresseKat - Aufhebungsvertrag - was ist das und wo liegen Risiken für Arbeitnehmer?

Aufhebungsvertrag - was ist das und wo liegen Risiken für Arbeitnehmer?

ID: 1508409

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen

(firmenpresse) - Begründung des Arbeitsverhältnisses



Ein Arbeitsverhältnis zu begründen, ist zunächst nicht schwer. Dies kann geschehen durch einen schriftlichen oder auch mündlichen Vertrag oder auch schlicht durch sog. konkludentes, also schlüssiges Verhalten, indem der Arbeitnehmer einfach die Arbeit aufnimmt und dafür vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Experten-Tipp



Wussten Sie schon? Wenn ein Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Betrieb ausscheidet, kann das Auswirkungen auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aufhebungsvertrag prüfen



Beendigung schwieriger



Dass es bei der Beendigung nicht ganz so einfach läuft, zeigt allein schon das Erfordernis der Schriftform nach § 623 BGB. Zum einen kann der Arbeitgeber natürlich schriftlich kündigen. Dafür muss er dann allerdings die jeweiligen Voraussetzungen berücksichtigen und ist stets dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage wehrt. Deshalb sind bei Arbeitgebern Aufhebungsverträge ein beliebtes Mittel, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.



Aufhebungsvertrag



Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um einen einvernehmlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Neben dem Aspekt der Beendigung an sich werden im Rahmen dieses Vertrages dann vielfach auch die weiteren Bedingungen für dieselbe vereinbart, insbesondere die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Zeugnis und weitere vergleichbare Regelungen.



Großes Konfliktpotential



Auch wenn der Aufhebungsvertrag zunächst eher unscheinbar daherkommt, birgt er speziell für Arbeitnehmer eine ganze Reihe von Risiken. Mit Abschluss des Aufhebungsvertrages verzichten sie nämlich auf ihren Kündigungsschutz. Hat man den Vertrag einmal unterschrieben, kann man sich kaum mehr davon lösen. Auch wenn der Arbeitgeber mit einer vermeintlich hohen Abfindung lockt, ist der finanzielle Gewinn für Arbeitnehmer mitunter sehr überschaubar. Das hängt damit zusammen, dass in den Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag die Bundesagentur für Arbeit geneigt ist, eine Sperrzeit beim Bezug vom Arbeitslosengeld zu verhängen.







Vor Vertragsschluss beraten lassen



Arbeitnehmer sollten sich deshalb vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages unbedingt beraten lassen. Spezialisten, zum Beispiel Fachanwälte für Arbeitsrecht, können in der Regel bei einer Kündigung und anschließender Kündigungsschutzklage mehr für den Arbeitnehmer herausholen, als bei einem Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag ist in der Regel nur dann ein sinnvolles Instrument, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Beschäftigung und damit keine Zeit für ein Klageverfahren hat.



Was wir für Sie tun können



Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.



Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag?



Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de



Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten, auf die jeweilige Situation zu reagieren. Möglicherweise sind ihre Handlungsoptionen besser, als Sie zunächst annehmen.



3.7.2017



Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com



Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Tagesspiegel: Koalitionspolitiker gegen soziales Pflichtjahr Kündigung wegen Betruges bei Fahrtkosten
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.07.2017 - 18:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1508409
Anzahl Zeichen: 4856

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufhebungsvertrag - was ist das und wo liegen Risiken für Arbeitnehmer?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bredereck& Willkomm