Mitteldeutsche Zeitung: zu Raser-Urteilen
(ots) - Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die Richter
bei den Rasern Fahrlässigkeit oder Vorsatz annehmen. Fahrlässigkeit
ist gegeben, wenn die Raser darauf vertrauen, dass alles gut gehen
wird. Bedingter Vorsatz erfordert indes, dass sie den Tod von
Menschen billigend in Kauf nehmen. Die Entscheidung ist schwierig. Im
Kölner Fall haben die BGH-Richter immerhin schon einmal klargestellt,
dass es auch bei fahrlässiger Tötung gute Argumente gibt, auf eine
Bewährungsstrafe zu verzichten: Etwa, weil die Bevölkerung für eine
Bewährungsstrafe schlicht kein Verständnis hat, wenn der Tod eines
Menschen durch rücksichtslose Raserei verursacht wurde.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 06.07.2017 - 18:28 Uhr
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