(ots) - Nach dem verheerenden Busunglück mit 18 Toten auf
der A9 in Bayern brachten sich umgehend die Politiker in Position. Es
könne nicht angehen, sagt Verkehrsminister Alexander Dobrindt, dass
Autofahrer durch Blockieren der Rettungsgasse den Helfern den Weg
versperrten und so wertvolle Zeit bei der Erstversorgung von
Verletzten verschenkt werde. Allerdings wird sich an der immer weiter
verbreiteten Einschätzung, dass die Straßenverkehrsordnung lediglich
eine Sammlung von unverbindlichen Vorschlägen ist, nichts ändern,
wenn den markigen Worten nicht auch Taten folgen. Dobrindts
Vorschlag, Rettungsgassenblockierer mit 200 statt wie bisher
lächerlichen 20 Euro zur Kasse zu bitten (wenn auch immerhin zwei
Punkte aufs Flensburger Verkehrssünderkonto gebucht werden sollten),
war an sich schon minimalistisch und hat zeitnah keine Chance auf
Umsetzung. Eine Regierungsverordnung, die einen Betrag von 55 Euro
vorsieht, wurde jetzt zurückgezogen, bevor sich der Bundesrat an
diesem Freitag damit befassen konnte. Ein Armutszeugnis! Der Busbrand
in Bayern war nicht der erste Vorfall, bei dem Hilfskräfte wegen
blockierter Rettungsgassen nicht zu den Unfallopfern vordringen
konnten. In Erinnerung ist noch der Stau auf der A5 bei Weiterstadt,
wo sich Sanitäter letztlich zu Fuß zu einem Verletzten durchschlagen
mussten. Richtig wäre es, gegen Blockierer einer Rettungsgasse
konsequent strafrechtlich vorzugehen. Wer den Tod eines
Unfallbeteiligten billigend in Kauf nimmt, um schneller
voranzukommen, sollte dafür auch mit einer Freiheitsstrafe belangt
werden können.
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