(ots) - Jubel oder Katerstimmung. Das Gesetz über die
Ehe für alle, genauer die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare im Bürgerlichen Gesetzbuch, bleibt auch nach dem gestrigen
Votum der Länderkammer umstritten. Während sich Tausende
gleichgeschlechtliche Paare darüber freuen können, bald auch ganz
offiziell ihre Partner ehelichen zu können, herrscht bei den Gegnern
der "Homo-Ehe" tiefe Enttäuschung. Ganz vorn in der Reihe der
Enttäuschten steht die bayerische Staatsregierung. Sie machte gestern
als einzige Landesregierung schwere verfassungsrechtliche
Bauchschmerzen gegen die Öffnung der Institution Ehe geltend. Auch
die nahezu überfallartige Beschlussfassung im Bundestag wurde
moniert. Wenngleich zur Wahrheit auch gehört, dass das Thema im
Parlament bereits mehrfach zur Abstimmung stand. Es fanden zudem
Anhörungen und heftige Debatten in den Ausschüssen statt. Von den
Aktionen außerhalb des Bundestages ganz zu schweigen. Also neu ist
das Thema keineswegs. Allerdings vermochte es die CSU-Staatsregierung
nicht, den Gang des Gesetzes im Bundesrats-Endspurt noch aufzuhalten.
München werde lediglich wissenschaftliche Gutachten in Auftrag geben,
die die Verfassungsmäßigkeit der Ehe-Öffnung untersuchen sollen. Zu
einer Klage gegen das Gesetz in Karlsruhe hat sich die bayerische
Staatsregierung jedoch nicht durchringen können. Das sollte sie
allerdings auch bleiben lassen.
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