Vielen Anlegern der MBB Clean Energy AG steht ein Anspruch gegen ihre depotführende Bank zu, den gesamten gezahlten Betrag zurück zu erhalten.
(firmenpresse) - München, 10.07.2017 – Bereits seit zwei Jahren befindet sich die MBB Clean Energy AG im vorläufigen Insolvenzverfahren und die Anleger warten noch immer auf die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es ist jedoch ungewiss, inwieweit Anleger der MBB Clean Energy AG im Insolvenzverfahren damit rechnen können, eine nennenswerte Quote und damit eine Zahlung zu erhalten.
Nach Einschätzung der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen in der überwiegenden Anzahl von Fällen gute Aussichten dafür, dass die Anleger den gesamten für die vermeintliche Anleihe aufgewandten Betrag zurückerhalten. „Die depotführenden Banken konnten ihre Verpflichtungen aus den geschlossenen Verträgen zur Verschaffung der Anleihe nicht erfüllen, da die Globalurkunde des vermeintlichen Wertpapiers unwirksam ist. Nach unserer Einschätzung muss die jeweilige depotführende Bank den Anleger so stellen, als hätte dieser die Anleihe nicht gekauft.“, so Rechtsanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin.
„Wir sehen uns in unserer Rechtsansicht insbesondere durch ein Urteil des Landgerichts Bonn aus dem Januar 2017, in dem eine depotführende Bank verurteilt wurde, dem Anleger den gesamten aufgewandten Betrag zu zahlen, bestätigt. Zudem wurden die Rechtsstreite in Parallelfällen überwiegend durch Vergleiche mit den betroffenen Banken abgeschlossen.“, so Rechtsanwalt Braun weiter.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Anlegern der MBB Clean Energy AG, sich unverzüglich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden und prüfen zu lassen, ob juristische Möglichkeiten für eine Erstattung des investierten Kapitals bestehen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel. 089/552 999 50, Fax: 089/552 999 90, mail: braun(at)cllb.de, www.cllb.de