PresseKat - Trumps Steuerpläne: Vieles bleibt unklar.

Trumps Steuerpläne: Vieles bleibt unklar.

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(firmenpresse) - Ob Donald Trump als US-Präsident alles richtig macht, ist vielleicht eine der am häufigsten diskutierten Fragen in den USA und in vielen anderen Ländern der Welt. Und selbst eifrige Supporter des 45. US-Präsidenten antworten wohl nicht immer mit einem „ja“. Trumps Steuerpolitik bildet da keine Ausnahme.

Man kann durchaus zweifeln, ob Trumps Steuerpläne allen Teilen der US-amerikanischen Gesellschaft auf Dauer dienen werden. Unternehmen, die sich in den USA niederlassen möchten, könnte sie allerdings Vorteile bringen. Deshalb lohnt sich für deutschsprachige Unternehmer auf jeden Fall ein Blick darauf, was Donald Trump vorhat, sagt Max Karagoz vom Unternehmen ALTON (http://www.corporation.de).

Die Pläne Trumps
Die aktuell im Raum stehenden Pläne Donald Trumps sehen bei der Einkommenssteuer eine Verdopplung des Grundfreibetrags sowie eine Reduzierung der sieben Steuersätze auf drei vor, die bei 10, 25 und 35% liegen sollen. Im Gegenzug sollen die Möglichkeiten, Steuerabzüge geltend zu machen, reduziert werden. Ganz verschwinden soll die Erbschaftssteuer.

Die Körperschaftsteuer soll pauschal 15% für alle Unternehmen betragen. Bisher arbeiten die USA hier mit einem progressiven Steuermodell, das bereits jetzt bei 15% für Unternehmen beginnt, die nicht mehr als 50.000 US-Dollar pro Jahr steuerpflichtiges Einkommen haben. Der Steuersatz steigt bis auf maximal 35% für Unternehmen an, deren steuerpflichtiges Einkommen die Marke von 18.333.333 US-Dollar übersteigt.

Was letztlich kommt, ist noch ungewiss
Trumps Pläne sind bisher tatsächlich nur Pläne; ob sie 1-zu-1 umgesetzt werden, bleibt fraglich. Es gibt Alternativvorschläge. Fox News berichtete am 09. Mai 2017 beispielsweise von alternativen Plänen aus der Republikanischen Partei, die auf eine Unternehmenssteuer mit einem Prozentsatz in den Mittzwanzigern setzen. Der Nachrichtensender zitiert zugleich den ehemaligen Direktor des Congressional Budget Offices Doug Holtz-Eakin mit der Vermutung, dass alles am Ende auf solch eine Lösung hinausläuft. Das sollte noch immer sehr attraktiv für Unternehmen sein, die Geschäfte in den USA planen, sagte Holtz-Eakin gegenüber Fox News.





Wer soll das bezahlen?
Wie immer das aussehen wird, was letztlich als beschlossene Sache umgesetzt werden soll: Es wird die Frage bleiben, wie die Finanzierung der Pläne aussehen wird. Optimisten gehen davon aus, dass Trumps Steuerpläne der US-Wirtschaft einen derartigen Schub verleihen, dass das Minus durch reduzierte Steuersätze durch ein Plus überkompensiert wird, das durch eine erfolgreicher agierende Wirtschaft entsteht.

Ob diese Überkompensation stattfindet, ist aber alles andere als gewiss. Ein weiteres Instrument der Finanzierung könnte die diskutierte Importsteuer sein. Sie ist noch immer nicht vom Tisch, obwohl viele Unternehmen Widerstand leisten, heißt es im Handelsmagazin Accounting Today in einem Artikel vom 08. Mai 2017. Und so bleibt wohl erst einmal vor allem eins festzuhalten: Vorerst bleibt eine gehörige Portion Unsicherheit, wenn es um Steuerpläne in den USA geht.

Trumps Initiative betrifft die oberste der administrativen Ebenen
Was derzeit diskutiert wird, ist die Körperschaftssteuer auf der Bundesebene. Bewusst muss man sich immer sein, dass im administrativen System der USA auch auf der Ebene der Bundesstaaten und teils der Kommunen Körperschaftsteuern anfallen können.

Die Bedingungen in den verschiedenen Bundesstaaten sind sehr unterschiedlich, sodass der Entscheidung für den Standort USA immer eine Analyse folgen sollte, in welchem Bundesstaat die Bedingungen für eigene Pläne optimal sind. Hier geht es auch um Steuerfragen. Nicht wenige Bundesstaaten verzichten beispielsweise auf Steuern wie Umsatzsteuer, Mehrwert- oder Gewerbesteuer und erheben nur eine Sales Tax, die bei Geschäften einheimischer Firmen mit dem Endkunden anfällt.

Neben den steuerlichen Aspekten spielen aber natürlich auch andere Faktoren eine Rolle, etwa die vorhandene Infrastruktur, Fördermittel auf Bundesstaatenebene und die wirtschaftliche Struktur im Allgemeinen. Hat man nicht den gesamten US-Markt im Blick, sondern möchte sich als lokaler Akteur etablieren, kommen weitere Aspekte wie Kaufkraft und demografische Daten der jeweiligen Bevölkerung hinzu.

Und was jetzt: Ab in die USA?
Wer einen Einstieg in den USA-Markt mit einem Standort in den USA plant, könnte durch Trumps Steuerpläne ein weiteres Argument für seine Entscheidung bekommen, sofern die Pläne so oder ähnlich umgesetzt werden. Beobachten muss man als deutscher Unternehmer mit US-Geschäft auch aktuelle Entwicklungen beim Thema Importsteuer. Es gibt großen Widerstand gegen sie, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie definitiv nicht kommt. Falls sie kommt, kann es für deutsche UnternehmerInnen mit US-Kundschaft vorteilhaft sein, auch physisch mit einem Standort auf dem US-Markt präsent zu sein.

„Eins bleibt bei alledem klar“, sagt Max Karagoz vom Unternehmen ALTON, „der US-Markt bleibt ein spannender und sehr chancenreicher, auch für Deutsche“. Viele Unternehmen sollten deshalb zumindest einmal analysieren, welche Möglichkeiten sich für sie in der aktuellen Situation in den USA ergeben. ALTON kann hier beratend fungieren. Daneben unterstützt das Team deutschsprachige UnternehmerInnen bei der Firmengründung in den USA sowie beim Eintritt in den US-Markt.

Darüber hinaus bietet ALTON Unternehmenskunden beispielsweise Serviceleistungen bei VISA-Fragen und am Standort Florida auch bei der Suche nach passenden Gewerbeimmobilien an. Aufgrund eines über Jahre aufgebauten Netzwerks aus hervorragenden US-amerikanischen RechtsanwältInnen und SteuerberaterInnen kann ALTON zudem rechtliche und steuerrechtliche Beratung vermitteln.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

ALTON ist ein in Florida ansässiges US-amerikanisches Unternehmen und hat sich auf Business-to-Business-Dienstleistungen rund um die Gründung von Unternehmen in den USA spezialisiert. Als erfahrener Dienstleister konnte es bereits vielen deutschen Unternehmern einen schnellen und erfolgreichen Einstieg in den US-amerikanischen Markt ermöglichen. Dank seines großen Netzwerks aus Steuerberatern, Anwälten und Notaren in den USA deckt es für seine Kunden alle Aufgaben rund um die Gründung einer US-Corporation (US-amerikanisches Pendant einer deutschen Aktiengesellschaft) oder einer LLC (US-amerikanisches Pendant einer deutschen GmbH) ab. Darüber hinaus steht es seinen Kunden auch nach der Firmengründung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Das Unternehmen freut sich auf Ihren Besuch seiner Website (http://www.corporation.de)



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Datum: 10.07.2017 - 17:05 Uhr
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