(ots) - Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
fordert, den Solidaritätszuschlag nach 2019 nicht weiter zu erheben
und ihn für alle vollständig abzuschaffen. Hubertus Pellengahr,
Geschäftsführer der INSM: "Die Bürgerinnen und Bürger haben eine
Steuersenkung verdient. 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es
für Soli 2020 keine Berechtigung mehr. Da ihn von Anfang an alle
zahlen mussten, ist es nur gerecht und richtig, ihn dann auch für
alle abzuschaffen."
Prof. Dr. Hanno Kube, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches
Recht unter besonderer Berücksichtigung des Finanz- und Steuerrechts
der Universität Heidelberg, stellt in einem Gutachten für die INSM
fest:
"Im System der bundesstaatlichen Finanzordnung rechtfertigen sich
maßvolle Ergänzungsabgaben durch einen besonderen, konkreten
Finanzbedarf des Bundes. Je länger eine Ergänzungsabgabe erhoben wird
und je bedeutsamer ihr Aufkommen ist, desto genauer ist das
Fortbestehen dieses Rechtfertigungsgrundes zu prüfen. Besondere
Aussagekraft kommt dabei der Folgerichtigkeit der gesetzgeberischen
Gesamtkonzeption zu.
Danach besteht kein Zweifel, dass der Glücksfall der deutschen
Wiedervereinigung den Solidaritätszuschlag rechtfertigte. Für die
Zeit nach 2019 muss er aber gestrichen werden. Der zu diesem
Zeitpunkt in Kraft tretende, neu gestaltete bundesstaatliche
Finanzausgleich verzichtet zu Recht auf die bisherige, mit dem
Föderalen Konsolidierungsprogramm im Jahr 1993 geschaffene
Differenzierung nach Ost und West. Der Bundesgesetzgeber geht
vielmehr selbst von der finanzverfassungsrechtlichen Normallage aus;
alle finanzschwachen Bundesländer erhalten nunmehr die grundsätzlich
gleiche Unterstützung, sei es in Ost oder West. In diesem Rahmen
erschiene eine Forterhebung des Solidaritätszuschlags nicht mehr
folgerichtig.
In der Sache hat sich der rechtfertigende Grund des
Solidaritätszuschlags allerdings graduell verflüchtigt. Dies erlaubt
eine Abschmelzung des Solidaritätszuschlags über einen Zeitraum von
einigen, wenigen Jahren - auch zur Abdämpfung der entstehenden
Haushaltswirkungen (qualifizierter Fiskalzweck).
Nicht zu begründen ist dagegen eine partielle, auch zeitlich
begrenzte Forterhebung allein zulasten Einkommensstärkerer. Ist in
der Sache eine deutlichere soziale Staffelung der allgemeinen
Ertragsbesteuerung bezweckt, gebieten es die demokratisch und
rechtsstaatlich begründeten Grundsätze der Belastungsklarheit und der
Vermeidung willkürlicher Belastungssprünge, dieses Anliegen durch
eine Anpassung des allgemeinen Ertragsteuerrechts, insbesondere des
Einkommensteuertarifs, umzusetzen."
Das Gutachten von Prof. Dr. Kube finden Sie unter www.insm.de.
Pressekontakt:
Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174;
hennet(at)insm.de
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein überparteiliches
Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wirbt für die
Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und gibt
Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche Politik. Die INSM wird
von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie
finanziert.
Original-Content von: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), übermittelt durch news aktuell