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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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13.07.2017
Einberufung
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur außerordentlichen
Hauptversammlung der RHI AG am 4. August 2017 um 09:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit,
und 5. August 2017 im Saal E1, Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-
Platz 1, ein. Falls eine Beendigung der Hauptversammlung am 4. August 2017 bis
24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am
folgenden Tag 0:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, fortgesetzt.
ISIN AT0000676903
T a g e s o r d n u n g
1. Beschlussfassung über die Spaltung, nämlich
a) die Zustimmung zur Übertragung des gesamten operativen Geschäftsbetriebs der
RHI AG samt den in Kapitel 4.10.1 des Spaltungs- und Ãœbernahmsvertrags genannten
Beteiligungen durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 iVm § 17 SpaltG
unter Anwendung der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Artikel VI
UmgrStG von RHI AG als übertragende Gesellschaft auf RHI Feuerfest GmbH mit dem
Sitz in Wien, FN 442121 d, als übernehmende Gesellschaft gemäß den Bestimmungen
des Spaltungs- und Ãœbernahmsvertrags vom 23.06.2017 zum Spaltungsstichtag
31.12.2016, 24:00 Uhr MEZ, und
b) die Zustimmung zum Abschluss des diesbezüglichen Spaltungs- und
Ãœbernahmsvertrags.
2. Beschlussfassung über die grenzüberschreitende Verschmelzung, nämlich
a) die Zustimmung zur grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme der RHI
AG als übertragende Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch
Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten, Rechten und Pflichten und unter Ausschluss der Liquidation
auf die RHI-MAG N.V. mit dem Sitz in Arnhem, Niederlande, registriert im
Handelsregister der Handelskammer der Niederlande unter der Registernummer
68991665, als übernehmende Gesellschaft gemäß den Vorschriften des EU-VerschG
und des niederländischen Zivilgesetzbuchs sowie den Bestimmungen des gemeinsamen
Verschmelzungsplans vom 23.06.2017 unter ausdrücklicher Zustimmung der
übernehmenden Gesellschaft, dass die Aktionäre der RHI AG ein Verfahren gemäß §§
225c ff AktG zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, sowie dass die
widersprechenden Aktionäre der RHI AG ein Verfahren gemäß § 11 EU-VerschG zur
Überprüfung der Barabfindung, jeweils vor dem Handelsgericht Wien einleiten
können (Unterwerfungserklärungen) und unter Anwendung der
umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Artikel I UmgrStG zum
Verschmelzungsstichtag 31.12.2016, 24:00 Uhr MEZ, und
b) die Zustimmung zum gemeinsamen Verschmelzungsplan vom 23.06.2017, und
c) die Zustimmung zur Anwendung der allgemeinen Regeln der
Arbeitnehmermitbestimmung gemäß Artikel 1:31 Absatz 2 und 3 des niederländischen
Gesetzes über die Arbeitnehmermitbestimmung in Europäischen Gesellschaften (Wet
rol werknemers bij de Europese vennootschap) (Standardregeln) in Ãœbereinstimmung
mit Abschnitt 2:333k Absatz 12 des niederländisches Zivilgesetzbuches.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für den
Zeitraum 1. Jänner 2017 bis einschließlich 4. August 2017.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den
Zeitraum 1. Jänner 2017 bis einschließlich 4. August 2017.
5. Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2017.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Insbesondere folgende Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.rhi-ag.com unter der Rubrik Investor Relations, außerordentliche
Hauptversammlung 2017, zugänglich und liegen während der Geschäftszeiten zur
Einsicht der Aktionäre am Sitz der Gesellschaft Wienerbergstraße 9, 1100 Wien,
sowie in der Hauptversammlung auf:
* die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
* der vollständige Text dieser Einberufung;
* das Formular für die Erteilung einer Vollmacht;
* das Formular für den Widerruf einer Vollmacht.
Im Zusammenhang mit der geplanten Abspaltung zur Aufnahme wurden die folgenden
Unterlagen am 30.06.2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-
ag.com [http://www.rhi-ag.com/] unter der Rubrik Investor Relations,
Dokumentation Umgründung zugänglich gemacht und sind weiterhin abrufbar:
* der Spaltungs- und Ãœbernahmsvertrag vom 23.06.2017;
* die geprüften Jahresabschlüsse und Lageberichte der RHI AG der letzten drei
Geschäftsjahre samt den Corporate-Governance-Berichten;
* die Jahresabschlüsse der RHI Feuerfest GmbH für die letzten zwei
Geschäftsjahre (RHI Feuerfest GmbH wurde im Jahr 2015 errichtet);
* die geprüfte Schlussbilanz der RHI AG zum 31.12.2016;
* der gemeinsame Spaltungsbericht des Vorstands der RHI AG und der
Geschäftsführer der RHI Feuerfest GmbH;
* der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten gemeinsamen Spaltungsprüfers
PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG; und
* der gemeinsame Spaltungsprüfbericht der Aufsichtsräte der RHI AG und der RHI
Feuerfest GmbH; sowie
im Zusammenhang mit der geplanten grenzüberschreitenden Verschmelzung wurden
die Unterlagen ebenfalls am 30.06.2017 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.rhi-ag.com [http://www.rhi-ag.com/] unter der Rubrik Investor
Relations, Dokumentation Umgründung zugänglich gemacht und sind weiterhin
abrufbar:
* der gemeinsame Verschmelzungsplan vom 23.06.2017;
* die Jahresabschlüsse und die Lageberichte und Corporate-Governance-Berichte,
sofern diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erstellen waren,
der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei
Geschäftsjahre;
* die geprüfte Schlussbilanz der RHI AG zum 31.12.2016;
* der gemeinsame Verschmelzungsbericht des Vorstands von RHI AG und des
Verwaltungsrats von RHI-MAG N.V.;
* der Prüfungsbericht der vom Aufsichtsrat der RHI AG zum Verschmelzungsprüfer
bestellten PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG;
* der Prüfungsbericht der vom Verwaltungsrat der RHI-MAG N.V. zum
Verschmelzungsprüfer bestellten ENDYMION Accountants B.V.;
* der Bericht des Aufsichtsrats von RHI AG.
Im Zusammenhang mit der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Tagesordnungspunkt 1
wird auf die gesonderte Bekanntmachung gemäß § 7 Abs 1 SpaltG im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung hingewiesen.
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 wird auf die
gesonderte Bekanntmachung gemäß § 8 Abs 2 EU-VerschG iVm § 221a Abs 1 AktG iVm
§ 18 AktG und § 3 Abs 2 EU-VerschG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
hingewiesen.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 16.07.2017, 24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z.H.
Herrn Mag. Robert Ranftler, Head of Legal & Compliance, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
(jeweils auch in deutscher Sprache) beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 5% des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich
die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung (jeweils auch in deutscher Sprache) übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
26.07.2017, 24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 50213 6281 oder an 1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Herrn
Mag. Robert Ranftler, Head of Legal & Compliance, oder per E-Mail an
robert.ranftler(at)rhi-ag.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen
auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an 1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Herrn Mag. Robert Ranftler, Head
of Legal & Compliance, oder per E-Mail an robert.ranftler(at)rhi-ag.com
übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rhi-ag.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 25.07.2017, 24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 01.08.2017, 24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
muss, nachzuweisen.
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:
Per Post oder Boten RHI AG
Legal & Compliance
zH Herrn Mag. Robert Ranftler
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur
anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at [anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at]
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000676903 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt:
Per Telefax: +43 (1) 8900 500-52
Per E-Mail anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at
(Um Übermittlung der Depotbestätigung als PDF wird gebeten.)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC, SWIFT),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000676903,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 25.07.2017,
24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder Boten RHI AG
Legal & Compliance
zH Herrn Mag. Robert Ranftler
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500-52
Per E-Mail: anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at
[anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at] (Dabei können die Vollmachten im Format PDF
Berücksichtigung finden.)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rhi-ag.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 3. August 2017 bis
16.00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 289.376.212,84 und ist zerlegt in 39.819.039 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 39.819.039 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen
gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereit zu halten.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 08:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit.
Wien, im Juli 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43-1-50213-6676
FAX:
Email: investor.relations(at)rhi-ag.com
WWW: http://www.rhi-ag.com
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX
Börsen: Wien
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