PresseKat - Mitteldeutsche Zeitung: zum Sexualstrafrecht

Mitteldeutsche Zeitung: zum Sexualstrafrecht

ID: 1512606

(ots) - Nun liegt der Abschlussbericht vor - und er
attestiert der Verschärfung in Teilen erheblichen Reformbedarf. Vor
allem die Beurteilung des neuen Paragrafen 184i fällt vernichtend
aus. Nach diesem genügt es belangt zu werden, wenn man Beteiligter
einer Gruppe ist, die eine Straftat begeht - sexuelle Belästigung,
Nötigung, Vergewaltigung, Übergriffe sind hier vor allem gemeint.
Es ist wenig verwunderlich, dass die Kommission diesen Paragrafen
ersatzlos streichen will. Denn er wirft mehr Fragen auf, als dass
er Recht schafft: Wann ist eine Person ein Beteiligter eine Gruppe?
Reicht es, wenn er nach Feuer gefragt hat? Oder muss er die Personen
mit Namen kennen? Wie soll die Zugehörigkeit überprüft werden? Zudem
stellt die bloße Anwesenheit kein strafrechtliches Unrecht dar.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin(at)mz-web.de

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Mitteldeutsche Zeitung: zu Polen und EU Allg. Zeitung Mainz: Es muss so sein / Kommentar zum NSU-Prozess / Von Reinhard Breidenbach
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.07.2017 - 18:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1512606
Anzahl Zeichen: 1125

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Halle



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zum Sexualstrafrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Mitteldeutsche Zeitung