PresseKat - Swap-Finanzierung und Negativzinsen - Risiko statt Absicherung

Swap-Finanzierung und Negativzinsen - Risiko statt Absicherung

ID: 1513650

Viele Privatkunden, (kommunale) Unternehmen, Immobiliengesellschaften oder kommunale Zweckverbände die Zinsänderungsrisiken über Zinsswapgeschäfte absichern wollten, sehen sich aufgrund der Negativzinsphase aktuell mit einem unbegrenzten Zinsänderungsrisiko konfrontiert.

(firmenpresse) - Wer für eine langjährige planungssichere Finanzierung bei einer Bank ein festverzinsliches Darlehen aufnehmen wollte, machte oft die Erfahrung, dass Banken lang laufende Festzinsdarlehen nicht mehr anbieten. Angeboten werden vielmehr seit einigen Jahren sog. „synthetische Festzinsdarlehen“, also der Versuch, ein festverzinsliches Darlehen aus einem variabel verzinsten Darlehen und einem Zinsswap (sog. Payer-Swap) nachzubauen. Diese Konstruktion bereitet jetzt massive Probleme.

Der 3-Monats-EURIBOR, auf welchem die Verzinsung variabel verzinster Darlehen meist aufbaut, ist seit dem 21.04.2015 kontinuierlich negativ. Aktuell liegt der 3-Monats-EURIBOR bei -0,331 % p. a. Ein Ende dieser Situation ist nicht absehbar.

Massive Auswirkungen auf Zahlungspflichten

Aufgrund von bestimmten Klauseln in den Swapverträgen berechnen Banken dem Kunden gegenüber variable negative Zinsen. Der Swapkunde muss also nicht nur den Festzins, sondern zusätzlich auch noch den Negativzins, als absolute Zahl ausgedrückt, an die Bank zahlen.

Die Banken zahlen allerdings ihrerseits keine variablen Zinsen an den Kunden aus den Darlehen, sondern fordern teilweise darüber hinaus sogar mindestens ihre Kreditmarge vom Darlehensnehmer.

Somit fallen die Zinszahlungen aus den variabel verzinsten Darlehen und aus den Payer-Swaps auseinander.

Payer-Swap nicht zur Zins- und Kalkulationssicherung geeignet

Hier stellt sich die Frage nach einer Fehlberatung. Ein betroffener Kunde sollte also aufklären, wie es zu einem derartigen nicht konnexen Swap kam.

Wurden bei der Beratung zum Abschluss des Swaps etwa nicht darüber aufgeklärt, dass die empfohlene Konstruktion überhaupt nicht zur Zinsabsicherung geeignet ist, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die vollständige Rückabwicklung der Swapgeschäfte wäre dann die Rechtsfolge.

Achtung ist zudem geboten, da Banken aktuell versuchen ihre Kunden zu nachträglichen Vertragsänderungen zu bewegen und etwa im Darlehen eine „Floor-Klausel“ einzuziehen.




Eine solche Vertragsänderung bedeutet für die Bank einen wirtschaftlichen Wert, der – beispielsweise durch eine Verringerung der Kreditmarge – auszugleichen wäre. Betroffene Kunden sollten daher nicht vorschnell auf Forderungen der Banken eingehen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

WinterWotsch Rechtsanwälte ist mit erfahrenen Fachanwälten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten überwiegend Unternehmen und Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken, Finanzdienstleister und Vermögensverwalter.

Neben der Schadensregulierung fordern WinterWotsch Rechtsanwälte Transparenz auf dem Finanzmarkt. Wir setzen uns damit aktiv für den Schutz von Kundenvermögen ein. Die Fokussierung auf die Vertretung Geschädigter schließt Interessenkollisionen aus.



Leseranfragen:

WinterWotsch Rechtsanwälte PartmbB
Sarah Mahler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Müllerstr. 54
80469 München

mahler(at)winterwotsch.de
www.winterwotsch-kapitanlagerecht.de



drucken  als PDF  an Freund senden  EYEVIDO schließt zweite Finanzierung nach erfolgreicher Markteinführung ab Amazon FBA Händler: Sales-Tax Steueramnestie in den USA - Jetzt Chance nutzen
Bereitgestellt von Benutzer: winterwotsch
Datum: 24.07.2017 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1513650
Anzahl Zeichen: 2676

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sarah Mahler
Stadt:

München


Telefon: 089/326300111

Kategorie:

Finanzierung


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.07.2017

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Swap-Finanzierung und Negativzinsen - Risiko statt Absicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

WinterWotsch Rechtsanwälte PartmbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH kippt Bearbeitungsgebühr bei Unternehmerkrediten ...

Mit den Urteilen vom 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 hat der Bundesgerichtshof nun auch zu Gunsten von Geschäftskunden, Unternehmern, Gewerbetreibenden und Selbständigen, entschieden, dass ein von der Bank vorformuliertes laufzeitunab ...

Alle Meldungen von WinterWotsch Rechtsanwälte PartmbB