(ots) - Von Rolf Eckers
Im März dieses Jahres war die Aufregung groß. Damals wurde
bekannt, dass mehr als 40 von knapp 400 Sparkassen in Deutschland von
ihren Kunden Gebühren fürs Geldabheben verlangen, obwohl sie sich an
Automaten des eigenen Instituts bedienen. Inzwischen ist diese Form
des Abkassierens längst auf dem Weg von der Ausnahme zur Regel. Und
alle machen mit, also die Privatbanken ebenso wie die
genossenschaftlichen Anbieter. Beim Drehen an der Gebührenschraube
werden die Institute immer kreativer. Oft sind die Beträge sehr
gering, wie beim Versenden der Transaktionsnummer aufs Handy beim
Online-Banking. Aber das läppert sich. Und der Bundesgerichtshof gibt
grünes Licht. Es ist zu simpel, nur auf die Geldhäuser zu schimpfen.
Ohne Zweifel setzt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank
(EZB) die Branche enorm unter Druck. Der Zinsüberschuss fällt. Weil
ältere, noch höher verzinste Kreditverträge vielfach auslaufen,
brechen die Gewinne weg. Wenn die Institute überschüssige Liquidität
bei der EZB parken wollen, müssen sie Strafzinsen zahlen. Dass solche
Negativzinsen auch auf Guthaben ganz normaler Bankkunden erhoben
werden, ist nicht mehr auszuschließen. Druck spürt die Branche auch,
weil die Kunden ihr Verhalten grundlegend ändern. Die Geschäfte
werden online und nicht mehr am Bankschalter erledigt. Rund einem
Drittel aller Bank-Filialen in Deutschland, das sind etwa 11 000
Geschäftsstellen, droht die Schließung. Es kostet viel Geld, Tausende
Arbeitsplätze sozialverträglich abzubauen. Mitleid mit den Instituten
ist dennoch fehl am Platze. Es ist mehr als dreist, wenn für den
Dispokredit in diesen Zeiten im Schnitt fast zehn Prozent berechnet
werden. Schwer nachvollziehbar ist es auch, wenn die Vorstände der
öffentlich-rechtlichen Sparkassen mit ungewöhnlich üppigen Bezügen
nach Hause gehen. Der Bund der Steuerzahler NRW hält es mit Recht für
falsch, dass die Sparkassen-Chefs ein Vielfaches von dem bekommen,
was Oberbürgermeister verdienen. Komplett aus der Zeit gefallen
wirken die Pensionsregelungen für Sparkassenvorstände. Je nach Dauer
ihrer Amtszeit bekommen sie 55 bis 75 Prozent ihres letzten
Grundgehaltes aus den Rückstellungen ihrer Sparkasse. Erst bei
Neuverträgen gibt es die Empfehlung, dass die Chefs selbst für ihre
Altersvorsorge zahlen sollen. Bei normalen Arbeitnehmern war das
immer schon so.
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