(ots) - Die Flüchtlingskrise, die den Kontinent seit
zwei Jahren in Atem hält, beschäftigt nun richtigerweise das oberste
Gericht der EU, den Europäischen Gerichtshof. Weil sich die
Regierungen der 28 Mitgliedsstaaten nicht einig werden konnten, hat
nun die Justiz das Wort. In gleich zwei Verfahren haben die Richter
in Luxemburg klargestellt, dass auch trotz des ungeheuren Zustroms
von Kriegsflüchtlingen im Grundsatz die sogenannte Dublin-Regelung
gilt. Das heißt, in dem EU-Land, das der Flüchtling zuerst betreten
hat, muss sein Asylverfahren stattfinden. Gegen diesen Grundsatz
wurde aus humanitären Gründen allerdings hunderttausendfach
verstoßen. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle, vor allem über die
inzwischen geschlossene Balkan-Route, wurden viele Schutzsuchende
einfach "durchgewunken". Sie landeten vor allem in Deutschland oder
in Schweden. Eine nachträgliche Rechtfertigung für Merkels damalige
Wir-schaffen-das-Politik hat der EuGH damit nicht geliefert. Aber
viel spannender ist ein weiterer Fall, der derzeit in Luxemburg
verhandelt wird. In der Klage Ungarns und der Slowakei gegen eine
Verteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedsstaaten hat der
Generalanwalt am EuGH der Position Deutschlands sowie der Mehrheit
der EU Recht gegeben. Eine faire Verteilung von Flüchtlingen ist
notwendig. Doch gerade weil die EU-Flüchtlingspolitik in der Krise
weitgehend versagt hat, ist nun ein neuer, gerechterer Ansatz
notwendig.
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