(ots) - Die Behörde geht inzwischen von einem
islamistischen Tatmotiv aus. Auch wenn es die oberflächliche
Betrachtung nahelegt: Ein terroristischer Hintergrund ist damit nicht
automatisch verbunden. Bisher deuten die Begleitumstände eher
daraufhin, dass ein psychisch labiler junger Mensch sich selbst
radikalisierte und dann spontan den vermeintlichen Märtyrer-Tod
suchte. Weshalb es trotz entsprechender Hinweise nicht zu einer
sozialpsychiatrischen Untersuchung des abgelehnten Asylbewerbers
kam, wird zu prüfen sein. Dies ist mindestens so wichtig, wie nun
erneut reflexhaft nach strengeren Abschiebegesetzen oder besseren
Wegen zu deren Durchsetzung zu rufen. Beide Anliegen sind nicht
unberechtigt. Aber sie sollten in Ruhe diskutiert und entschieden
werden. http://mehr.bz/khs175n
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