Hamburg/Stuttgart, 2. August 2017/VS. Im Auftrag der Stiftung fĂŒr die Freiheit (Friedrich-Naumann-Stiftung) wurde von der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Leibniz UniversitĂ€t Hannover) das Rechtsgutachten âDas missverstandene Sonderungsverbot fĂŒr private Ersatzschulenâ erstellt. Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) sieht sich damit in der Forderung nach einer Neuregelung der Ersatzschulfinanzierung bestĂ€tigt.
(firmenpresse) - Brosius-Gersdorf leitet in ihrem Gutachten Konsequenzen fĂŒr den Gesetzgeber ab, um das im Grundgesetz verankerte Sonderungsverbot entschieden umzusetzen. âIn dem Gutachten werden sehr konkrete und praktikable VorschlĂ€ge gemacht, wie eine verfassungskonforme Ersatzschulfinanzierung aussehen kannâ begrĂŒĂt Henning Kullak-Ublick, Vorstandssprecher des BdFWS. So wurde festgestellt, dass sĂ€mtliche GrĂŒndungs- und Betriebskosten eines freien SchultrĂ€gers durch staatliche Finanzhilfe gedeckt werden mĂŒssen, um dem Sonderungsverbot zu entsprechen. âWir können die fehlenden staatlichen Finanzhilfen nicht beliebig durch schulinterne Solidargemeinschaften kompensieren. Deshalb ist es höchste Zeit, dass fĂŒr die Schulen in freier TrĂ€gerschaft verfassungskonforme Schulgelder vom Gesetzgeber definiert werden und sich die ZuschĂŒsse auf dieser Grundlage an den tatsĂ€chlichen Kosten orientierenâ, so Kullak-Ublick weiter.
Brosius-Gersdorf macht im Rechtsgutachten VorschlĂ€ge fĂŒr eine verfassungskonforme Schulgelddefinition: So mĂŒssten die Ersatzschulen die Auswahl der SchĂŒlerschaft unabhĂ€ngig von den VermögensverhĂ€ltnissen der Eltern vornehmen und das erhobene Schulgeld so gestalten, dass es von Eltern aller Einkommens- und Vermögensschichten gezahlt werden kann. Fehlende Finanzmittel hĂ€tten die LĂ€nder auszugleichen. Selbst wenn ein SchultrĂ€ger komplett auf Schulgeld verzichtet, mĂŒssten die LĂ€nder die durch den Verzicht entstandenen Mindereinnahmen vollstĂ€ndig kompensieren, um die Kosten der Ersatzschulen zu decken. âWir fordern von der Politik, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst wird und die Ersatzschulfinanzierung auf eine verfassungskonforme Grundlage stellt, wie in dem Gutachten ausgefĂŒhrtâ, bekrĂ€ftigt Kullak-Ublick.
WeiterfĂŒhrende Informationen zum Rechtsgutachtenhttp://www.waldorf.net/wp-content/uploads/2017/07/Zum_Rechtsgutachten_Brosius_Gersdorf.pdf
Bund der Freien Waldorfschulen e.V. Die derzeit 239 deutschen Waldorfschulen haben sich zum Bund der Freien Waldorfschulen e.V. (BdFWS) mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen, wo 1919 die erste Waldorfschule eröffnet wurde. Seit 2013 sitzt die Presse- und Ăffentlichkeitsarbeit des BdFWS als Zweigstelle in Hamburg. Die föderative Vereinigung lĂ€sst die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr.