PresseKat - Datenschutzrechtliche Fragestellungen zur Verwendung und Nutzung der Blockchaintechnologie

Datenschutzrechtliche Fragestellungen zur Verwendung und Nutzung der Blockchaintechnologie

ID: 1517404

(firmenpresse) - München, Berlin 01.08.2017 – CLLB gründet Expertenteam für Kryptowährungen und die zu Grunde liegende Blockchaintechnologie. Grundsätzliche Fragen zum Datenschutz beim Einsatz von Blockchaintechnologien bis heute nicht geklärt.

Durch den umfangreichen Einsatz und verstärkte Investitionen im Bereich von Cryptocurrencies und der darauf basierenden Blockchaintechnologie treten nunmehr auch die ersten Fragen auf, wie es sich bei der Verwendung von Cryptocurrencies und Blockchain mit dem Datenschutz verhält.
Das System einer Blockchain ist auf der einen Seite besonders transparent und gleichzeitig wird die Identität der teilnehmenden Parteien durch professionelle Verschlüsselungstechniken (Kryptographie) verschleiert.
Die Daten der Blockchain werden als wesentliches Merkmal jeder Blockchain dezentral verwaltet und unterliegen keiner Aufsicht. In Blockchainsystemen entstehen trotz Anwendung der Kryptographie Verkehrsdaten aus der Netzkommunikation, die von technisch versierten Dritten beobachtet, gespeichert und ausgewertet werden können.
Da sich die Daten in der Blockchain, insbesondere die kryptographischen Identitäten, auch auf natürliche Personen beziehen, sind die Grundsätze des deutschen Datenschutzes iSd. § 1 I BDSG auch hier grundsätzlich anwendbar.
Sobald Daten aus einer Blockchain durch einen Dritten verarbeitet werden, kommt es datenschutzrechtlich darauf an, ob dem für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die nur kryptographisch vorliegenden Informationen einer natürlichen Person zuzuordnen.
Soweit personenbezogene Daten Dritter an das System der Blockchain übertragen, oder aus der Blockchain erhoben werden, ist der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts grundsätzlich eröffnet.
Es ist fraglich, ob die Nutzer der derzeit bestehenden Blockchainsysteme, gerade im Bereich von Cryptocurrencies in die Verarbeitung ihrer Daten bereits dadurch zugestimmt haben, dass sie das System der Blockchain verwenden. Da Daten, die einmal in der Blockchain gespeichert sind, aufgrund des Systems von Blockchains nicht mehr geändert, oder gelöscht werden können, stellt sich zudem die weitere Frage, ob hierin nicht auch ein Verstoß gegen das Recht auf Löschung personenbezogener Daten zu sehen ist.




Es gibt bereits mehrere Lösungsansätze, um die datenschutzrechtlichen Fragen der Blockchaintechnologie zu klären. Datenschutz-Overlays, Übertragung bekannter Konzepte aus dem Technischen Datenschutz. Allerdings sieht es derzeit danach aus, als wären die datenschutzrechtlichen Fragestellungen der neuen Blockchaintechnologie erst im Anfangsstadium der Entwicklung und keinesfalls geklärt.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastrasse 1, 10178 Berlin, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 03.08.2017 - 16:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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