CFB-Fonds Nr. 168 - Twins II:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zur Schiffsfonds-Rückabwicklung
(firmenpresse) - Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 168 - Twins II, Einzelbeteiligungen MS "NEDLLLOYD MARITA" und MS "MAERSK NOTTINGHAM". Der Klägerin, eine langjährige Kundin der in diesem Verfahren beklagten Bank, stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Damit wandte sie sich vertrauensvoll an ihre Bank. Im Laufe des Verfahrens warf die Klägerin der Bank vor, dass ihr die Innenprovisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, verschwiegen wurden. Die Klägerin wußte nicht, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr hinaus, reichende Provisionen fließen. Es gelang der beklagten Bank auch nicht, dass Landgericht Frankfurt a.M. davon zu überzeugen, dass die Klägerin in Kenntnis der tatsächlich geflossenen Provisionen sich dennoch für die Zeichnung des Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 168 - Twins II entschlossen hätte. Das Landgericht Frankfurt a.M. stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zum Schadensersatz. Damit wird die Bank zur Rückabwicklung des Geschäfts bei Vorteilsausgleichung verpflichtet. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
vgl. Sie auch:
www.kanzlei-renner.de/CFB_Fonds.html
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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