PresseKat - Deutsche Umwelthilfe fordert "Saubere Luft für unsere Städte" ab 2018 - Ohne technische

Deutsche Umwelthilfe fordert "Saubere Luft für unsere Städte" ab 2018 - Ohne technische Nachrüstung sind gerichtlich verfügte Diesel-Fahrverbote 'alternativlos'

ID: 1520470

(ots) - DUH bewertet das NOx-Minderungspotential von
Dieselkaufprämie, Software-Update und Zukunfts-Fonds auf deutlich
unter 5 Prozent - DUH wird ihre Klagestrategie zur Durchsetzung der
Luftqualitätswerte in den mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid
belasteten Städten fortsetzen und weiter intensivieren - Autokonzerne
beantragen im Rahmen von Software-Updates die nachträgliche
Legalisierung der Abschaltung der Abgasreinigung beispielsweise bei
winterlichen Temperaturen - DUH fordert noch vor der Bundestagswahl
eine klare Entscheidung, welche Parteien und Kandidaten für die
technische Nachrüstung aller knapp neun Millionen Euro 5+6 Diesel
eintreten und somit Wertverlust und Fahrverbote verhindern -
Autokonzerne müssen von Regierung und Behörden zur Einhaltung von
Recht und Gesetz gezwungen werden

Zwei Wochen nach Vorstellung der zwischen den Autokonzernen und
Regierungspolitikern vereinbarten Ergebnisse des Nationalen Forums
Diesel, legt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine erste
Gesamtbewertung der Minderungspotentiale für 2018 vor. Nach
Auswertung aller bislang öffentlich oder in Bundesministerien
zugänglichen Informationen, werden sich die Stickstoffdioxid-Werte in
den belasteten Städten im Winterhalbjahr nicht verändern. Aber auch
im Sommerhalbjahr beträgt das NO2-Minderungspotential aller
beschlossener Maßnahmen zusammen bei Temperaturen oberhalb von +10
Grad Celsius deutlich unter fünf Prozent.

"Keine zwei Wochen nach dem Diesel-Gipfel haben viele
Diesel-Eigner erkannt, dass die Placebo-Software-Updates nicht
verhindern werden, dass ihre Fahrzeuge von den kommenden Fahrverboten
betroffen bleiben. Eine genaue Analyse zeigt, dass die
Software-Updates in den Wintermonaten keine und im Sommer maximal
zwei Prozent Stickoxidminderung bringen. Die als "Umweltprämie"
bezeichnete Diesel-Verkaufsförderung entpuppt sich als plumpe




Verkaufsförderung für Dinosaurier der Autoindustrie, wie ausgerechnet
den Diesel-Edel-Geländewagen Touareg. Nur bei einem derzeit nicht
absehbaren weitgehenden Verzicht der Käufer auf Diesel-Neuwagen im
Rahmen der Rabattaktion und stattdessen Kauf von Erdgas- oder
Benzin-Hybridfahrzeugen, kann die Prämie ein Prozent Minderung in den
Sommermonaten bringen. Der mit 500 Millionen Euro ausgestattete
Zukunfts-Fonds ist im Hinblick auf kurzfristig wirksame Maßnahmen ein
Komplettausfall. Nicht einmal auf eine sofortige Nachrüstung aller
ÖPNV- und Fernbusse konnten und wollten sich Regierung und ihre
Auftraggeber aus der Automobilindustrie einigen, kurzfristig sind
daher aus dem Fonds keine Minderungen zu erwarten", bilanziert Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, die Ergebnisse des
Diesel-Gipfels.

Nach Informationen der DUH versuchen derzeit die Autokonzerne, im
Rahmen der Genehmigung von Software-Updates ihre der Öffentlichkeit
bisher nicht offengelegten Abschalteinrichtungen durch das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nachträglich genehmigen zu lassen.
Besonders gravierend sind dabei die temperaturgesteuerten
Abschaltungen unterhalb von +10 Celsius. Damit würden sich auch die
Rechte der betroffenen Autohalter von Euro 5+6 Diesel-Pkw
verschlechtern, weil in zukünftigen Rechtsverfahren die Hersteller
diese Abschalteinrichtungen als "vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt"
präsentieren könnten. Zudem weigert sich das KBA unter Hinweis auf
Betriebsgeheimnisse der Hersteller, betroffenen Autohaltern auf
Nachfrage mitzuteilen, welche Veränderungen in der
Motorsteuerungssoftware genau vorgenommen wurden und welche
Schadstoffwerte vor bzw. nach dem Update aus dem Fahrzeug zu erwarten
sind.

"Es ist unglaublich, dass an den Autos ein Software-Update
aufgespielt werden soll, von dem der Autofahrer und die
Öffentlichkeit nicht wissen, was damit bewirkt wird. Wir sollen den
Autoherstellern glauben, aber dafür müssen die Messwerte auf den
Tisch", so Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte.

Die DUH fordert noch vor der Bundestagswahl von den demokratischen
Parteien und ihren Kandidaten eine klare Entscheidung, ob sie für die
Einhaltung der Luftqualitätswerte in allen deutschen Städten ab 2018
eintreten und die dafür notwendigen Maßnahmen mittragen. Dazu bedarf
es Fahrverbote für alle schmutzigen Dieselfahrzeuge, die auf der
Straße die Grenzwerte überschreiten. Für die knapp neun Millionen
Besitzer von Euro 5+6 Diesel-Pkw bedeutet dies: Die Hersteller müssen
alle Fahrzeuge technisch mit einer auch im Winter funktionierenden
Abgasreinigung auf Harnstoffbasis nachrüsten. Durch die dadurch
erzielten Verbesserungen können diese Fahrzeuge dauerhaft von
Fahrverboten befreit und ein weiterer Wertverlust gestoppt werden.

Wie absurd die Software-Updates hinsichtlich ihrer Reduktion der
NOx-Emissionen sind, zeigt die aktuelle Posse um die bereits Anfang
2016 angeordneten VW-Rückrufe des Models Amarok, bei dem eine
Vorher-/Nachher-Messung ergab, dass sich die NOx-Emissionen sogar von
extrem hohen 1.490 mg NOx/km auf 1.510 mg NOx/km erhöhen. Selbst mit
einem Software-Update veränderte Euro 5 Diesel-Pkw müssen weiterhin
von Diesel-Fahrverboten betroffen sein, da ihre Realemissionen immer
noch in besonderem Maße zur Belastung unserer Städte beitragen; der
Wiederverkaufswert der Fahrzeuge wird somit auch mit einem
Software-Update weiter sinken. Die Politik nimmt dies in Kauf,
anstatt sich für die Interessen der 8,7 Millionen Diesel-Besitzer
einzusetzen, die im guten Glauben, ein "sauberes Fahrzeug" zu kaufen
bzw. gekauft zu haben, von der Industrie betrogen worden sind.

Da sich Bundes- und Landespolitiker ganz offensichtlich nicht aus
dem Würgegriff der Autokonzerne befreien, weder Bußgelder gegen
betrügerische Unternehmen anordnen noch die für die
Grenzwerteinhaltung nötigen Maßnahmen erlassen, wird die DUH ihren
Weg der Rechtsdurchsetzung vor den Gerichten konsequent fortsetzen.
Sollten Behörden und Politik weiterhin untätig bleiben, wird die DUH
die Rechtsdurchsetzung weiter intensivieren.

Die DUH veröffentlicht einen aktualisierten Stand der 16 laufenden
Klagen für saubere Luft und kündigt deren Fortführung an: "Seit mehr
als sieben Jahren verweigern Bundes- und Landesregierungen den von
Dieselabgasen geschädigten Menschen ihr Recht auf saubere Luft. Alle
staatlichen Stellen sind an Recht und Gesetz gebunden. So steht es in
unserer Verfassung. Die massiv überschrittenen Grenzwerte wird man
nur einhalten können, wenn entweder alle bisher zugelassenen
Diesel-Pkw technisch nachgerüstet oder ihnen die Zufahrt in hoch
belastete Innenstädte untersagt werden. Dies ist das Ergebnis aller
bisher geführten Gerichtsverfahren. Es ist nicht vorstellbar, dass
sich dies in einem Revisionsverfahren ändert, die Tatsachen sind
einfach zu deutlich. Da die Autoindustrie keine technische
Nachrüstung anbieten möchte, bleiben nur Fahrverbote", so Remo
Klinger, der die DUH in den Klagen für saubere Luft anwaltlich
vertritt.

Bezeichnend ist der Umstand, dass bisher kein Bußgeld wegen des
Abgasbetrugs gegen die Automobilhersteller festgesetzt wurde. Eine
Rechtsgrundlage hierfür besteht mit der "Verordnung über die
EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für
Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese
Fahrzeuge" (EG-FGV). Dies wird sogar von Beamten des
Bundesverkehrsministeriums bestätigt. Autobauer, die ihre Kunden
systematisch täuschen, müssen angemessen bestraft werden. Ohne
Androhung angemessener und abschreckender Strafen werden Verstöße
gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften weiterhin ignoriert. Die
DUH hat am 7.8.2017 beim KBA einen Antrag auf Festsetzung von 110
Millionen Euro Geldbuße gegen Porsche wegen des Abgasbetrugs bei
22.000 Porsche Cayenne TDI gestellt (zur PM:
http://l.duh.de/p170809).

Hintergrund:

Die von der EU aus Gründen des Gesundheitsschutzes festgelegten
Grenzwerte für den Luftschadstoff N02 werden in vielen Städten
Deutschlands seit Jahren überschritten. Die Emissionen von
Diesel-Fahrzeugen tragen einen überwiegenden Anteil an der zu hohen
Luftbelastung mit NO2. Viele Euro 5+6 Diesel-Pkw stoßen im realen
Betrieb auf der Straße ein Vielfaches mehr an Stickoxiden aus, als
gesetzlich erlaubt. Dies belegen Messungen der DUH im Rahmen ihres
Emissions-Kontroll-Instituts (EKI), des ADAC sowie das vom
Umweltbundesamt aktualisierte "Handbuch für Emissionsfaktoren des
Straßenverkehrs", Version 3.3.

Besonders verheerend wirkt das Dieselabgasgift NO2 bei
Asthmatikern, Atemwegsgeschädigten, Kleinkindern, Alten und Kranken.
10.600 vorzeitige Todesfälle jährlich sind laut der Europäischen
Umweltagentur auf NO2 zurückzuführen.

Da die Politik trotz Kenntnis über die Sachlage noch immer keine
ausreichenden Maßnahmen ergreift, um die Situation für die
Betroffenen schnellstmöglich zu ändern, klagt die DUH in derzeit 16
Städten für Diesel-Fahrverbote ab dem 1.1.2018. Die Fahrverbote
gelten für alle Pkw, die die Abgasgrenzwerte der Euronorm 6 auf der
Straße nicht einhalten. Nur Diesel-Fahrverbote sind dazu geeignet,
die Luftsituation schnellstmöglich zu verbessern und dafür zu sorgen,
dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Ziel der Klagen ist auch, dass die Automobilhersteller die
Millionen manipulierten Diesel-Pkw auf ihre Kosten so nachrüsten,
dass diese die Grenzwerte auch im realen Betrieb auf der Straße
einhalten. Dies ist nicht mit Software-Updates, sondern nur durch
eine technische Nachrüstung mit Harnstoff-Katalysatoren zu
realisieren. Nur mit einer technischen Nachrüstung kann auch die
Wertstabilität des Fahrzeugs gesichert und die Mobilität der
betroffenen Fahrzeughalter erhalten bleiben.

Dass Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone rechtlich
zulässig und unausweichlich sind, bestätigte das Verwaltungsgericht
Stuttgart mit seinem Urteil vom 28.7.2017.

Am 31.7.2017 hat die DUH ein "Acht-Punkt-Sofortprogramm für
saubere Luft" vorgestellt, das entgegen der Placebo-Maßnahmen der
Autoindustrie wirklich wirksame Lösungen für saubere Luft bietet. Die
notwendigen Maßnahmen des "Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere
Luft":

1. Verbindliche Zusage der Autokonzerne, ab 1.1.2018 nur noch
Diesel-Neuwagen zu verkaufen, die den Euro 6-Grenzwert für NOx
von 80 mg/km auf der Straße einhalten (gemäß RDE-Abgasmessung
und dies bei Temperaturen bis minus 15 Grad Celsius).
2. Verstärkung des Angebots sauberer und effizienter
Antriebstechnologien bei Neufahrzeugen noch im Jahr 2018
(Erdgas-, effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe).
3. Verpflichtender Rückruf sämtlicher Euro 5 + 6 Diesel-Fahrzeuge
zur Hardware-Nachrüstung mit Harnstoff-betriebener SCR
Abgasreinigungsanlage. Sicherstellung der Einhaltung des Euro
6-Grenzwerts für NOx von 80 mg/km auf der Straße (RDE) bis -15
Grad Celsius. Falls Hersteller technische Nachrüstung
verweigert, Rückkauf des Schmutz-Diesel-Pkws.
4. Nachrüstprogramm für alle Euro 5/V + 6/VI leichte Nutzfahrzeuge
(Liefer- und Handwerkerfahrzeuge) auf aktuelle Euro 6/VI
SCR-Technologie.
5. Sonderinfrastrukturprogramm für einen "Sauberen ÖPNV":
Verpflichtung und Ertüchtigung der Kommunen, dass bis
spätestens 1.7.2018 alle ÖPNV-Busse entweder über
SCR-Katalysator und Partikelfilter verfügen und die Euro 6
Abgaswerte einhalten oder durch Neufahrzeuge mit Erdgas- oder
Elektroantrieb ersetzt werden. Ausbau des Angebots an
Nahverkehrsleistungen wie Streckenausweitung, Taktverdichtung
und Ausdehnung der Betriebszeiten.
6. Einführung der Sammelklage ins deutsche Recht, um dem
Verbraucher verbesserte Rechte gegenüber betrügerischen
Unternehmen zu geben.
7. Transparenzzusage der Industrie: Verpflichtung zur
Veröffentlichung der RDE-Messwerte aller Fahrzeugmodelle für
CO2 und NOx (für den Temperaturbereich minus 15 Grad Celsius
bis plus35 Grad Celsius) und des fahrzeugspezifischen
Temperaturbereichs mit von der Software gesteuerter,
ordnungsgemäßer Abgasreinigung.
8. Transparenz der Behörden: Offenlegung aller CO2- und
Emissionsbezogener Daten durch das Kraftfahrtbundesamt: Die
Automobilindustrie stimmt der Veröffentlichung aller für die
Nachprüfung von CO2- und Abgaswerten notwendigen Fahrzeugdaten
sowie der gefundenen illegalen sowie der für "legal" erklärten
Abschalteinrichtungen ausdrücklich zu.

Links:

Hintergrundpapier Klagen für Saubere Luft: http://l.duh.de/p150817
Zum "Acht-Punkt-Sofortprogramm für saubere Luft"
http://l.duh.de/p150817
Pressemitteilung der DUH vom 9.8.2017: Deutsche Umwelthilfe warnt
Verbraucher vor Kauf von Euro 6 Diesel-Pkw im Rahmen so genannter
"Umweltprämien" der Dieselkonzerne: http://l.duh.de/p170809b
Pressemitteilung der DUH vom 28.7.2017: Verwaltungsgericht Stuttgart:
Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 1. Januar 2018 zulässig und
erforderlich: http://l.duh.de/p170728b
Pressemitteilung des VG Stuttgart zur Entscheidung in der Klage VG
Stuttgart vom 28.7.2017: http://l.duh.de/c18kt
Zur Petition der Deutschen Umwelthilfe "Saubere Luft für unsere
Städte! Fahrverbote für Dieselstinker ab 2018!" auf change.org:
http://l.duh.de/170815



Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0152 29483857, axel.friedrich.berlin(at)gmail.com

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Piraten NRW starten in den Bundestagswahlkampf Rheinische Post: FDP-Chef lobt EZB-Entscheidung des Verfassungsgerichts
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.08.2017 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1520470
Anzahl Zeichen: 15382

Kontakt-Informationen:
Stadt:

-------------------------------------------------------------- mehr Informationen http:/



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutsche Umwelthilfe fordert "Saubere Luft für unsere Städte" ab 2018 - Ohne technische Nachrüstung sind gerichtlich verfügte Diesel-Fahrverbote 'alternativlos'"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Umwelthilfe e.V.