(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bedauern die
Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG), das gestern den
Einsatz des umstrittenen Werbeblockers Adblock Plus der Kölner Firma
Eyeo für zulässig erklärt hat. Geklagt hatten die "Süddeutsche
Zeitung" (München), ProSiebenSat. 1 und die RTL-Tochter IP
Deutschland.
Besonders enttäuscht zeigten sich die Verlegerorganisationen
darüber, dass das OLG auch das kostenpflichtige "Whitelisting" - also
die Zulassung zuvor geblockter Werbung ("Blacklisting") gegen Geld -
durch die Firma Eyeo weiterhin erlaubt. "Das ist nach unserer Meinung
eine moderne Form der Piraterie", erklärten BDZV und VDZ dazu. In der
Kombination mit "Whitelisting" machten künftig die Vertreiber der
Adblocker das Werbegeschäft - "allerdings ohne eigene Leistung, die
allein von den Medien erbracht wird".
BDZV und VDZ wiesen darauf hin, dass es sich lediglich um die
Auffassung eines Gerichtes handele, dem abweichende Bewertungen
anderer Gerichte sowohl zum "Whitelisting" als auch zum sogenannten
"Blacklisting" entgegenstehen, etwa in Frankfurt, Hamburg und Köln.
Im vergangenen Jahr hatte das OLG Köln in einem Verfahren der Axel
Springer SE gegen Eyeo das auf "Whitelisting" basierende
Geschäftsmodell Adblock Plus als "aggressive geschäftliche Handlung"
verboten.
"Es kommt nunmehr auf die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof
an, der die divergierenden Sichtweisen der Instanzgerichte beurteilen
wird", betonten die Verlegerverbände.
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