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Vorsicht bei Ferienimmobilien in Spanien in einer Urbanisation

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In seinem neuen Buch „Ferienimmobilien in Spanien: Erwerben, Selbstnutzen & Vermieten“ erklärt der Bestsellerautor und Finanzexperte Alexander Goldwein den Kauf und die Finanzierung einer Ferienimmobilie in Spanien. Goldwein ist Wirtschaftsjurist mit einer Spezialisierung im Immobilienrecht und selbst Eigentümer von Ferienhäusern in Spanien, Deutschland und den USA. Mehrere seiner praktischen Ratgeber zu Immobilien sind Beststeller Nr. 1 bei Amazon geworden. Link zum Buch bei Amazon: http://amzn.to/2wqBhgd (Direkt Anklickbar unter dem Text dieses Artikels).

(firmenpresse) -
In Spanien gibt es zahlreiche Ferienimmobilien, die in sogenannten Urbanisationen liegen. Was aber genau ist denn eigentlich eine Urbanisation? Dabei handelt es sich um ein Areal mit sehr vielen (in der Regel) identisch ausgestalteten Häusern, Doppelhaushälften oder Bungalows. Diese sind meistens von einem großen Bauträger entwickelt worden, der die Ferienhäuser an verschiedene Privatpersonen verkauft hat. Häufig werden solche Urbanisationen nahezu ausschließlich von Touristen bewohnt. Das bedeutet, dass diese außerhalb der Saison etwas ausgestorben wirken können.

Rechtlich besteht die Besonderheit darin, dass die Erwerber einer Ferienimmobilie in der Urbanisation kein Alleineigentum an einem abgegrenzten Grundstück erwerben, sondern nur einen Anteil Gemeinschaftseigentum an Grund und Boden der gesamten Urbanisation. Das bezieht sich auch auf die Straßen und Wege und auf Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb der Urbanisation, die nicht in öffentlicher Hand sind, sondern privat von der Urbanisation errichtet wurden und instandgehalten werden. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Nebenkosten in Form von Instandhaltungskosten und laufenden Betriebskosten (z.B. Strom für Straßenlaternen). Das bedeutet auch, dass der Käufer es mit einer Verwaltung der Urbanisation zu tun bekommt, die die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums organisiert und jedem Eigentümer dafür Kostenumlagen „aufs Auge drückt“. Darin steckt ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Denn aufgrund der Weichenstellungen in der Teilungserklärung und in der Satzung der Urbanisation hat sich der Projektentwickler häufig zu Lasten der Eigentümer langfristigen Einfluss gesichert.

Es kommt auch vor, dass der Projektentwickler selbst langfristig die Verwaltung übernimmt und sich Generalvollmachten von den Eigentümern bereits beim Abverkauf der Immobilien geben lässt, die ein „Durchregieren“ gegen die anderen Eigentümer ermöglichen. Dieser Einfluss kann dazu missbraucht werden, bei der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums (Straßen, Wege, Beleuchtung, Ver- und Entsorgungsleitungen, Sportanlagen, Swimming-Pools etc.) zusätzlich zu verdienen.





Sie können sich vorstellen, dass Sie als einzelner Eigentümer einer Ferienimmobilie in einer Urbanisation mit beispielsweise 500 Häusern absolut machtlos gegen die Verwaltung sind. Viele geschädigte Käufer haben schon vor Ihnen die schmerzliche Erfahrung gemacht, gegen eine professionell organisierte und langfristige „Abzocke“ durch die Verwaltung machtlos zu sein. Glauben Sie mir, dass das die Freude an einer Ferienimmobilie massiv trüben kann. Überlegen Sie sich daher gut, ob Sie sich auf einen solchen Immobilientyp einlassen wollen und prüfen Sie zuvor sehr gründlich die zugrundeliegenden Unterlagen, die die Machtarchitektur in einer solchen Urbanisation entscheidend prägen.

Das Buch „Ferienimmobilien in Spanien: Erwerben, Selbstnutzen & Vermieten“ finden Sie bei Amazon unter dem folgenden Link: http://amzn.to/2wqBhgd (Direkt anklickbar unterhalb dieses Artikels.)

Weitere Informationen finden Sie auf der Autorenseite von Alexander Goldwein: www.alexander-goldwein.de

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Datum: 24.08.2017 - 18:39 Uhr
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Freigabedatum: 24.08.2017

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