OLG Hamburg befreit Anleger eines Wölbern-Fonds von Darlehenspflichten und spricht stattdessen Rückerstattung aller Darlehensraten zu
(firmenpresse) - Das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied in einer Angelegenheit eines Anlegers eines ursprünglich durch das Bankhaus Wölbern finanzierten Erwerbs von einem der vielen Wölbern-Fonds. Das fondsfinanzierende Darlehen wird inzwischen von die EIS Einlagensicherungsbank GmbH in Berlin verwaltet. Im Laufe des Verfahrens berief sich der Anleger darauf, dass er vorgerichtlich sein Darlehen anwaltlich widerrufen liess und die Rückübertragung seiner Fondsbeteiligung anbot, und zwar anstatt das Darlehen zurückzubezahlen. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Darlehenswiderruf nicht der Verjährung unterliegt. Im Ergebnis folgte auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsgericht in zweiter Instanz der Argumentation der Anlegers (und Darlehensnehmers) und entschied, das er das endfällige Darlehen des Bankhauses Wölbern, verwaltet von der EIS Einlagensicherungsbank GmbH, nicht zurückzubezahlen hat und darüber hinaus alle bis dahin bezahlten Darlehensraten und sogar seinem zum Fondserwerb gezahlten Eigenanteil zurückerhält. Rechtsanwalt Renner erläuterte dazu: „Auch nach vielen Jahren stehen Anlegern, wenn sie die Beteiligungen durch Bankdarlehen finanzierten, möglicherweise ein Widerrufsrecht zu. Entscheidend ist dafür, ob in dem jeweiligen Darlehensvertrag über das Widerrufsrecht informiert wurde. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob der Darlehensvertrag überhaupt eine Widerrufsbelehrung enthält, sondern ob diese in der gesetzlich geforderten Wortwahl vorliegt. Falls dem nicht so ist, sind dem Anleger grundsätzlich sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen zurückzubezahlen.“
Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Woelbern_Fonds.html
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 – 22
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de
Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Kanzlei Renner
Wir sind eine auf die Materien des Kapitalanlagerechts spezialisierte Anwaltskanzlei. Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
Kanzlei Renner
Claudiusstr. 11
10557 Berlin
- nahe dem Schloss Bellevue -
Tel. 030 / 810 030 22
http://www.kanzlei-renner.de
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de
Rechtsanwalt Ralf Renner
Tel. 030 / 810 030 22
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de
Kanzlei Renner
Claudiusstr. 11
10557 Berlin
- nahe dem Schloss Bellevue -
Tel. 030 / 810 030 22
http://www.kanzlei-renner.de
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de
Rechtsanwalt Ralf Renner
Tel. 030 / 810 030 22
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de