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BVT Games Fund IV Dynamic GmbH & Co. KG: Landgericht gab Klage eines Anlegers gegen eine Bank statt

ID: 1524216

Rechtsanwalt Ralf Renner, Berlin, informiert

(firmenpresse) - Das Landgericht Hannover entschied über eine Klage eines Anlegers des Fonds BVT Games Fund IV Dynamic GmbH & Co. KG. Die Ausgangssituation war, dass ein Kunde einer Bank u.a. die Beteiligung an dem Fonds BVT Games Fund IV Dynamic GmbH & Co. KG zeichnete. Der Fonds BVT Games Fund IV Dynamic GmbH & Co. KG ist eine unternehmerische Beteiligung, die naturgemäß mit Chancen und Risiken verbunden ist. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgehalten, den Kläger falsch beraten zu haben. Da sich die Parteien vorgerichtlich nicht einigten, war Klage zu erheben. Das Landgericht Hannover gab der Klage eines Anlegers gegen eine Bank statt und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

vgl. Sie auch:
www.kanzlei-renner.de/BVT-Fonds_Info_Rechtsanwalt_Renner_informiert.html

Autor und Ansprechpartner:
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- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.




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Datum: 29.08.2017 - 08:21 Uhr
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Freigabedatum: 29.08.2017

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