(ots) - Bestatter aus Thüringen und Brandenburg nutzen eine
Gesetzeslücke, um Tote in Sachsen-Anhalt einäschern zu lassen. Das
berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung
(Samstagsausgabe). In den beiden Nachbarländern ist bei einer
unklaren Todesursache eine Obduktion zwingend vorgeschrieben. In
Sachsen-Anhalt hingegen reicht es aus, wenn der Staatsanwalt gegen
die Verbrennung keinen Einspruch erhebt. Bestatter aus Thüringen und
Brandenburg bestätigten dem Blatt, dass diese Regelung genutzt wird,
um die strengeren Regeln des eigenen Landes zu umgehen. Nicht nur
Geld, sondern auch Zeit lasse sich so sparen, sagte Andreas
Dieckmann, stellvertretender Obermeister der Bestatter-Innung
Berlin-Brandenburg: "Je nach den Umständen kostet eine Obduktion
zwischen 500 und 1000 Euro."
Rechtsmediziner kritisieren die schnelle Freigabe von Leichen zur
Verbrennung. Bei unklarer Todesursache sei immer auch ein
Kapitalverbrechen denkbar, warnen sie. "Die derzeitige Gesetzeslage
führt dazu, dass eventuell Todesfälle mit einer nichtnatürlichen
Todesart nicht erkannt werden können", sagte Rüdiger Lessig der
Zeitung, er ist Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der
halleschen Uniklinik. Im Krematorium könnten so Beweise für immer
verschwinden. "Das hat mit Rechtssicherheit nicht mehr viel zu tun",
rügte der Professor.
Wie viele Tote aus Nachbarländern in Sachsen-Anhalt eingeäschert
werden, wird in den Krematorien nicht erfasst. Die Landesregierung
hat daher keine Zahlen.
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