(firmenpresse) -
Das Direktmarketing bietet die Möglichkeit sowohl neue Kunden zu gewinnen, als auch den bestehenden Kundenstamm zu pflegen.
Im Gegensatz zur Massenwerbung im Radio, Fernsehen oder Zeitungen spricht das Direktmarketing direkt den Verbraucher an.
Allerdings sollten Unternehmer, Marketing-Experten und Co. dringend die unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen beachten, sonst können Konsequenzen folgen.
Für die Ansprache von Neukunden und Bestandskunden stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung: E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Telefonanrufe, Prospekt- und Briefwerbung als auch die Haustürwerbung sowie die Direktansprache in der Öffentlichkeit.
Rechtliche Vorschriften
Nicht jede Vorgehensweise ist im Direktmarketing rechtlich auch zulässig. Insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen sind nur wenige Formen rechtlich unbedenklich.
Häufig verstoßen die Anwender des Direktmarketings gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Vor allem das Marketing via Telefon und E-Mail bewegt sich allzu oft in einer gesetzlichen Grauzone.
Ebenso sind Anrufe, ohne die vorherige Einwilligung des Gegenübers, unzulässig.
Die Werbung via SMS und Fax sind vom Gesetzgeber gesondert geregelt und vom Unternehmen nicht so einfach umzusetzen.
Um bei diesen Formen des Direktmarketings Mahnungen und Bußgeldern entgegen zu wirken, sollten die entsprechenden Kampagnen von Fachleuten und Experten koordiniert und erarbeitet werden.
Ein Direktmarketing per Brief bzw. Wurfsendung ist allerdings problemlos möglich. Hier kann das Unternehmen mit Hilfe von Prospekten etc. seine Kunden bzw. potentiellen Kunden ansprechen. Es bleibt aber zu berücksichtigen, dass das Direktmarketing mit sofortiger Wirkung beendet werden muss, wenn sich ein Empfänger dagegen ausspricht.
Schwierigkeit: Daten-Grundlage
In den meisten Fällen muss eine Einwilligung des Adressaten vorliegen, dass er „Werbung“ erhalten möchte.
Daher sollte man davon ausgehen, dass die entsprechend vorliegenden Datensätze qualitativ hochwertig sind.
Zahlreiche Anbieter veräußern Adressatensätze an Unternehmen. Hierbei ist es aber oftmals schwierig die Qualität dieser Adressenlisten richtig einzuschätzen.
Eine Alternative bietet die Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur. Diese sind häufig Mitglied im Direktmarketing-Verband. Der Verband stellt u.a. Listen bereit mit Verzeichnissen von Personen und Unternehmen, die keine Direktwerbung beziehen wollen. Schon aufgrund dessen sollte eine höhere Adressenqualität gewährleistet werden.
Direktmarketing bei Bestandskunden
Direktmarketing sollte nicht nur zur Neukundengewinnung eingesetzt werden. Auch Bestandskundenpflege ist ein essentieller Einsatzzweck. Als bewährtes Mittel zur Kundenbindung bietet das Direktmarketing diverse Möglichkeiten. Ratsam ist es allerdings auf die Präferenzen des Kunden Rücksicht zu nehmen. Zieht der Kunde es vor via Telefon informiert zu werden, so sollte man diesen Weg auch wählen. Gleiches gilt für SMS, E-Mail, Fax usw.
Neben werbenden Maßnahmen zählt auch das Beschwerdemanagement als auch Kundenumfragen etc. zum Direktmarketing. In Fachkreisen wird dieser Teil auch Customer-Relationship-Management (CRM) genannt.