(ots) - Festgehalten in Tunesien: Zwei kleine Mädchen
(acht und zehn Jahre alt) aus Hannover werden seit mehr als
eineinhalb Jahren in einem kleinen Ort 300 Kilometer entfernt von
Tunis widerrechtlich und gegen den Willen ihrer 37-jährigen Mutter
aus Hannover festgehalten. Die Bundesregierung ist seit geraumer Zeit
in den Fall eingebunden, aber jetzt wird Kritik laut: Die
Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Grüne) aus Nienburg sagte dem NDR,
der Druck auf die tunesische Regierung reiche nicht aus: "Tunesien
ist auf die Unterstützung der Bundesrepublik angewiesen. Die
Unterstützung ist richtig, aber es kann nicht folgenlos bleiben, wenn
deutsche Staatsbürger widerrechtlich in Tunesien festgehalten
werden!"
Bei dem Fall geht es um die in Hannover geborenen Schwestern
Maryam und Hanna, die seit August 2015 bei der Familie des
tunesischen Vaters im Ort Kasserine leben müssen, nachdem der Vater
sie dorthin gebracht hatte. Obwohl die Mutter, die Ärztin Katharina
Schmidt, sowohl nach deutschem als auch nach tunesischem Recht über
das alleinige Sorgerecht verfügt, ist es ihr bisher nicht gelungen,
die Mädchen wieder nach Deutschland zu holen. Der Vater, Kais B.,
verbüßt derweil in Deutschland wegen dieses Kindesentzugs eine
Haftstrafe. Obwohl die beiden Mädchen sowohl Mutter als auch Vater
haben, leben sie quasi als "Waisen" bei den Großeltern im ländlich
geprägten Kasserine. Dieser Ort liegt mitten in einer Bergregion, die
auch Islamisten als Rückzugsgebiet dient.
Die Mutter Katharina Schmidt hat bereits mehrere Male erfolglos
versucht, das Recht durch die tunesischen Behörden umsetzen zu
lassen. Doch in Kasserine herrsche "Anarchie", berichtet sie dem NDR:
"Es ist dort tatsächlich so, dass das Rechtsurteil weniger wert ist
als das Wort des erstgeborenen Sohnes, was mein Ex-Mann ist." Einmal
habe der Großvater angedroht, sich zu verbrennen, falls die Behörden
die Mädchen der Mutter mit nach Deutschland geben. "Es ist in diesem
Ort einfach so, dass das Gesetz des Stärkeren regiert." Kais B.
verweigert seine Zustimmung dazu, dass die Kinder bei seiner Ex-Frau
in Deutschland leben.
Seit 2011 gibt es zwischen Tunesien und Deutschland eine
"Transformationspartnerschaft", die dem Land beim Aufbau
rechtsstaatlicher Strukturen helfen soll. Dafür flossen in den
vergangenen Jahren 75 Millionen Euro in das Land, zusätzlich zu 290
Millionen Euro Entwicklungshilfe, die allein im Jahr 2016 gezahlt
wurde. Deutschland ist der drittgrößte Handelspartner von Tunesien.
Es müsse dem Land klar gemacht werden, dass ein Rechtstaat "nur dann
etwas wert ist, wenn die eigenen Gesetze und Urteile auch in der
Provinz" umgesetzt würden, sagte die Bundestagsabgeordnete Keul dem
NDR. Solange das nicht der Fall sei, versage der Staat an dieser
Stelle "kläglich" und die Bundesregierung müsse dem Land Konsequenzen
aufzeigen.
Die Bundesregierung teilte dem NDR auf Anfrage mit, dass man den
Fall kenne und sich "wiederholt und mit Nachdruck" für Frau Schmidt
eingesetzt habe und weiter einsetzen werde. Details könne man
allerdings nicht nennen. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, dass man
den Fall "wiederholt hochrangig und mit großem Nachdruck" bei der
tunesischen Regierung thematisiert habe. Über den genauen Stand könne
man jedoch nicht informieren. Grundsätzlich würden jedes Jahr mehrere
hundert Kinder Opfer einer internationalen Kindesentziehung. Für
Tunesien seien in den vergangenen Jahren ein bis zwei solcher Fälle
pro Jahr bekannt geworden. Tunesien hat das Haager
Kindesentführungsübereinkommen nicht unterzeichnet, das Rückführungen
betroffener Kinder erleichtern soll.
Katharina Schmidt ist verzweifelt und weiß nicht, was sie noch tun
soll: "Ich erwarte doch einfach nur, dass zwischen den Ländern eine
Abstimmung passiert, dass rechtskräftige Urteile auch umgesetzt
werden. Und dass die Kinder nicht mehr ohne Vater und ohne Mutter in
einem fremden Land bleiben."
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