PresseKat - Das schwarze Schaf im Unternehmen - wie verhält man sich als Arbeitnehmer?

Das schwarze Schaf im Unternehmen - wie verhält man sich als Arbeitnehmer?

ID: 1527669

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

(firmenpresse) - In jedem Unternehmen gibt es schwarze Schafe



Egal ob großes Unternehmen oder kleinerer Betrieb - schwarze Schafe gibt es fast überall. Dabei handelt es sich in der Regel um Mitarbeiter, denen die Schuld für alle möglichen Fehler oder Probleme gegeben wird. Wie sollte man sich als Arbeitnehmer verhalten, wenn man feststellt, dass man das schwarze Schaf seines Betriebes ist?



Drohende Konsequenzen



Als schwarzes Schaf hat man das Problem, das man relativ schnell auf der Abschussliste landet. In Krisensituationen trifft diese Mitarbeiter eine Kündigung dann regelmäßig als erstes. So kann es sich zwar mitunter lohnen, dem Arbeitgeber die eigene Situation und die leidige Rolle näher zu bringen und auf eine Verbesserung hinzuwirken, oftmals dürfte das allerdings wenig Aussicht auf Erfolg haben.



Was tun bei Mobbing?



Nicht selten werden schwarze Schafe im Unternehmen auch gemobbt. Ist das der Fall, müssen Betroffene unbedingt ein Mobbingtagebuch führen, in das sie alle entsprechenden Vorfälle und auch ggf. verfügbare Zeugen eintragen. Viele warten damit leider zu lange und können sich dann nicht mehr an alles erinnern oder sind leider psychisch schon so angeschlagen, dass sie krankheitsbedingt gar nicht mehr in der Lage sind, ein solches Tagebuch zu erstellen. Ohne Tagebuch ist es aber in aller Regel nicht möglich, Ansprüche geltend zu machen und gegen das Mobbing vorzugehen.



Betriebsrat oder Vorgesetzten einschalten



Unabhängig davon kann es sich lohnen, den Betriebsrat einzuschalten und diesen um Vermittlung zu bitten. Oder man wendet sich einen Vorgesetzten oder wiederum dessen Vorgesetzten. Spätestens, wenn all das nicht zu einer Verbesserung der Situation führt, sollte man sich - mit dem angefertigten Mobbingprotokoll - an einen Anwalt wenden.



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4.9.2017



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Datum: 07.09.2017 - 15:20 Uhr
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