PresseKat - GEBAB Ocean Shipping I: Landgericht verurteilt Bank wegen Falschberatung eines Anlegers

GEBAB Ocean Shipping I: Landgericht verurteilt Bank wegen Falschberatung eines Anlegers

ID: 1530204

Rechtsanwalt Ralf Renner informiert

(firmenpresse) - Das Landgericht Hannover verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Schiffsfonds GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger insbesondere auf Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung an dem Schiffsfonds GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG zeichnete. Der Schiffsfonds GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Der Anleger war der Ansicht, durch die Bank falsch beraten worden zu sein. Die beklagte Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hannover der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/GEBAB_Fonds_Info.html

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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.



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Datum: 15.09.2017 - 07:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.09.2017

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