(ots) - Der NDR Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am
Freitag, 15. September, in Hamburg die Jahresabrechnung des NDR für
2016 beraten und an den Rundfunkrat des NDR zur Genehmigung
überwiesen. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat auch die
Prüfungsberichte der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den
Jahres- und Konzernabschlusses des NDR 2016 beraten.
Der Verwaltungsrat des NDR hat eine Präsentation zum Bericht der
Intendantinnen und Intendanten der ARD zur Aufgaben- und
Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Kenntnis
genommen. Dazu stellt der Verwaltungsrat fest, dass der Bericht die
Bundesländer in Bezug auf ihre grundgesetzliche
Gewährleistungsverpflichtung zur Sicherstellung einer freien
öffentlichen Meinungsbildung nicht entlasten kann. Das heißt, die
Bundesländer haben die Pflicht, den öffentlichen Auftrag für ARD, ZDF
und Deutschlandradio in der Welt von Google, Facebook, YouTube und
Netflix mit Blick auf ihre Funktion zur öffentlichen Meinungsbildung
neu zu definieren. Die Bundesländer sind aufgefordert, die Qualität
und Wahrnehmbarkeit von Informationen durch den öffentlichen Auftrag
an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf allen Ausspielwegen zu
sichern.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen ihre
Strukturen so wirtschaftlich wie möglich organisieren, ohne ihre
Pflicht, zur öffentlichen Meinungsbildung auf allen Ausspielwegen
beizutragen, zu vernachlässigen. Die gebotene Anpassung des
Telemedienauftrags für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
darf nicht mit finanziellen und strukturellen Optimierungsfragen
verbunden werden.
Anlässlich der aktuellen Auseinandersetzung zwischen den
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Kabelnetzbetreibern
Vodafone, Kabel Deutschland und Unitymedia über die Vergütung der
Kabeleinspeisung hat der Verwaltungsrat des NDR intensiv den
Sachstand beraten. In diesem Konflikt soll vermieden werden, dass
sowohl die Zuschauer als auch die Sender für die Einspeisung und
Verbreitung der Programme zahlen müssen, so die
Verwaltungsratsvorsitzende Dagmar Gräfin Kerssenbrock. Mittlerweile
gebe es hierzu voneinander abweichende Urteile der Oberlandesgerichte
Düsseldorf, Stuttgart und Karlsruhe, die die angeblich
kartellswidrigen Kündigungen der Einspeisungsverträge beinhalten.
Deshalb unterstützt der NDR Verwaltungsrat den Gang der ARD vor den
Bundesgerichtshof, um im Wege einer Revision die Entscheidungen der
Oberlandesgerichte überprüfen zu lassen.
"Die bisher von den Rundfunkanstalten ausgesprochenen Kündigungen
sind richtig und von den NDR Gremien immer positiv begleitet worden.
Im Übrigen werden Kabeleinspeisungsgebühren in fast allen anderen
europäischen Ländern zugunsten der Endverbraucher nicht erhoben",
betonte Gräfin Kerssenbrock.
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