Rechtsanwalt Ralf Renner informiert
(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht Celle als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied über eine Klage einer Anlegerin einer Beteiligung an dem CONTI Beteiligungsfonds X gegen die vermittelnde Bank. Der Klägerin stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Ihre Hausbank riet der Anlegerin u.a. die Zeichnung einer Beteiligung an dem CONTI Beteiligungsfonds X an. Im Laufe des Verfahrens berief sich die anwaltlich vertretene Anlegerin darauf, dass sie zum einen nicht hinreichend auf die erheblichen Anlagerisiken hingewiesen wurde und zum anderen ihr die Provisionen, welche die Bank für die Fondsvermittlung bekam, unbekannt blieben. Denn die Klägerin wußte nicht, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr hinaus, reichende Provisionen fließen. Auch das Oberlandesgericht Celle als Berufungsgericht in zweiter Instanz stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Demnach war auf das Totalverlustrisiko und die Provisionsstruktur hinzuweisen. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Oberlandesgericht Celle die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Conti_Fonds.html
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Rechtsanwalt Ralf Renner
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Wir sind eine auf die Materien des Kapitalanlagerechts spezialisierte Anwaltskanzlei. Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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