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Qualität und Vielfalt der in Deutschland erscheinenden journalistischen Angebote sind keine Selbstverständlichkeit

ID: 1530799

(ots) - Zeitungkongress 2017: BDZV-Präsident Dr. Mathias
Döpfner fordert faire politische Rahmenbedingungen

Die in Deutschland erscheinenden journalistischen Angebote leisten
einen unverzichtbaren Beitrag zu Freiheit und Demokratie. Ihre
Qualität und Vielfalt sind keine Selbstverständlichkeit, sondern
müssen unter wirtschaftlich und demographisch schwierigen
Rahmenbedingungen täglich hart erarbeitet werden. Das erklärte der
Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dr.
Mathias Döpfner, anlässlich der Mitgliederversammlung beim
Zeitungskongress 2017 am 18. September in Stuttgart: "Wenn diese
Vielfalt einmal in Schieflage gerät, kann sie kaum wiederhergestellt
werden."

Überall angekommen sei die Bedeutung des freien Journalismus für
Gesellschaft und Demokratie allerdings noch nicht, mahnte Döpfner.
Denn die Rahmenbedingungen für die Branche seien nicht gerade
einfacher geworden. In diesem Zusammenhang erinnerte der
BDZV-Präsident an die extreme Kostenbelastung im Bereich der
Zustellung. Die Zeitungsverleger träten gemeinsam dafür ein, dass
auch in Zukunft jeder Abonnent die Möglichkeit habe, seine Zeitung
täglich zu vertretbaren Preisen ins Haus geliefert zu bekommen. "Das
wird aber nur funktionieren, wenn in der kommenden Legislaturperiode
die staatlich verursachten Kosten für geringfügig beschäftigte
Zeitungszusteller deutlich gesenkt werden."

Einen wichtigen Beitrag zu Freiheit und Demokratie leiste auch der
öffentlich-rechtliche Rundfunk, würdigte Döpfner. "Der Unterschied
ist nur: ARD und ZDF müssen sich nicht wie wir frei am Markt
refinanzieren, sondern betrachten ihre Gebühreneinnahmen als eine vom
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgesicherte
Selbstverständlichkeit." Die Zeitungsverleger erlebten nach wie vor
eine mit öffentlich-rechtlichen Geldern finanzierte Flut




textbasierter Gratis-Angebote, "eine gebührenfinanzierte
Staats-Presse", die den Wettbewerb verzerre und den Presseverlagen
kaum Entfaltungsmöglichkeiten lasse, kritisierte der BDZV-Präsident.
Da es nicht möglich gewesen sei, sich mit der ARD gütlich auf dem
Verhandlungsweg zu einigen, hätten mehrere Mitgliedsverlage einzelne
Rundfunkanstalten wegen ihrer textlastigen presseähnlichen
Online-Angebote verklagt. "Gern hätten wir einen konstruktiveren Weg
beschritten", betonte Döpfner. Ich hoffe sehr darauf, dass die
Ministerpräsidenten den Sendern sehr bald klare Grenzen setzen."

Voraussetzungen für Wettbewerb und Vielfalt zu schaffen, sei auch
eine Aufgabe von Brüssel, führte der BDZV-Präsident weiter aus. "Wir
erwarten deshalb sehr nachdrücklich, dass die Politik diese
Rahmenbedingungen schafft, und zwar nicht, um uns einen Gefallen zu
tun, sondern im ureigenen Interesse von Demokratie Rechtsstaat und
freien und offenen Gesellschaften."

Döpfner nannte in diesem Zusammenhang unter anderem das von der
EU-Kommission unter der Ägide von Günther Oettinger vorgeschlagene
Publisher's Right, das Presseverlagen erstmals einen eigenen
europaweit geltenden Rechtsanspruch vermittele, die "unerlaubte
Nutzung unserer Inhalte zu unterbinden und, soweit wir einer
Verwertung zustimmen, eine angemessene Vergütung zu verlangen."

Daneben verwies der BDZV-Präsident auf die von der EU-Kommission
gegen Google verhängte Rekord-Strafe von 2,4 Milliarden Euro. "Jetzt
steht fest: Google hat seine eigenen Shopping-Angebote gegenüber den
Angeboten seiner Wettbewerber bevorzugt, diese herabgestuft und
dadurch die Verbraucher in die Irre geführt." Diese Entscheidung habe
Symbolkraft. Denn damit habe die EU-Kommission den Maßstab der
"Diskriminierungsfreiheit" gegen den Markt beherrschende
Online-Plattformen erstmals festgeschrieben. "Wir werden sehr genau
verfolgen, ob Google die festgestellten Missbräuche auch tatsächlich
dauerhaft abstellt", versicherte Döpfner.



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Datum: 18.09.2017 - 10:05 Uhr
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