(ots) - Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim
Stamp (FDP) hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur
finanziellen Entlastung sogenannter Flüchtlingspaten aufgefordert.
Das berichtet die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine
Zeitung (WAZ, Dienstagsausgabe). Wer im Zuge der humanitären
Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern in den Jahren 2013 und 2014
Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge
abgegeben habe, um diesen die Einreise nach Deutschland zu
ermöglichen, müsse vollständig durch Bundesagentur und Jobcenter von
Folgekosten verschont werden, heißt es in einem Schreiben Stamps an
das Bundesarbeitsministerium. Auf diese Weise müsse Nahles ihre
"Anerkennung des individuellen Engagements" dokumentieren. Der Brief
liegt der Zeitung vor. "Die Ãœbernahme von Verantwortung und
moralisches sowie ethisches Handeln werden in dieser Situation
bestraft, nicht gefördert", klagt darin Stamp. Allein in NRW hatten
zahlreiche Flüchtlingspaten für Syrer gebürgt, um ihnen eine
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu ermöglichen. Die
Helfer gingen davon aus, dass nach dem Aufenthaltsgesetz ihre
Verpflichtung endet, sobald über den Asylantrag ihrer Schützlinge
entschieden ist. Sogar die damalige rot-grüne Landesregierung hatte
diesen Standpunkt eingenommen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte
jedoch im Januar 2017, dass Flüchtlingspaten über mehrere Jahre für
Sozialleistungen aufkommen müssten. In NRW stelle dies "ein
handfestes und in einzelnen Fällen gar existenzbedrohendes Problem"
dar, schreibt Stamp an Nahles. Der Integrationsminister verweist auf
den jüngsten Fall einer Dortmunderin, die von den Behörden zur
Zahlung von 20.000 Euro aufgefordert worden war. Bislang verweisen
die Jobcenter auf die geltende Rechtslage, die eine Rechnung an die
Bürgen für mehrjährige staatliche Leistungen vorsehe. Stamp forderte
hingegen, die Frage der Zumutbarkeit müsse von Bundesagentur und
Jobcentern stärker berücksichtigt werden: "Ich halte es für nicht
hinnehmbar, dass unterstellt wird, die Bürgen - als juristische Laien
- hätten sich dieser zeitlichen Dimension ihrer Einstandspflicht
bewusst sein müssen."
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