(ots) - Schwarzfahren soll nach Ansicht von
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) nicht länger als Straftat
geahndet werden. Biesenbach bezeichnete es als "Fehlentwicklung",
dass ins Gefängnis gehen könne, wer keine Kurzstreckenfahrtkarte für
1,50 Euro kaufe. "Würde es hier nicht reichen, wenn wir Schwarzfahren
als Ordnungswidrigkeit und erst bei hartnäckigen Wiederholungstäter
als Straftat behandeln würden?", sagte Biesenbach der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Schwarzfahrer
beschäftigen die Justiz bundesweit umfänglich. Nach Angaben der
NRW-Landesregierung sitzen deutschlandweit aktuell rund 5000 Menschen
eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, von denen der überwiegende Teil
verurteilte Schwarzfahrer sind. In NRW sind es 1215 Gefangene. Jeder
Hafttag koste den Steuerzahlen pro Gefangenem rund 131 Euro. "Wir
haben also allein am Montag in NRW rund 160.000 Euro dafür
ausgegeben, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt
nicht inhaftieren wollte", sagte Biesenbach. "Sie sollten eine
Geldstrafe zahlen." Von einer Reform verspricht sich der
NRW-Justizminister eine umfassende Entlastung der Behörden. "Wir
würden als erstes die Polizei entlasten, die die Anzeigen nicht mehr
aufnehmen müsste. Dann würden wir Staatsanwaltschaften und Gericht
gleichermaßen entlasten, die die Fälle nicht erledigen müssten." Und
schließlich würden auch die Justizvollzugsanstalten entlastet,
betonte Biesenbach. Der NRW-Justizminister kündigte an, mit den
Justizministern anderer Bundesländer darüber zu beraten.
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