(ots) - Der jüngste Fall, der überregional bekannt
wurde, ereignete sich in Mönchengladbach. Junge Männer liefern sich
im Juni 2017 ein Rennen. Ihre Autos jagen dicht hintereinander eine
Straße im Zentrum entlang. 40 Stundenkilometer sind hier eigentlich
erlaubt. Der 38-jährige Mann, der gerade über die Fahrbahn gehen
will, hat keine Chance. Ein Auto gabelt ihn auf, der Fußgänger
stirbt. Das Auto als Waffe, der Tod eines Unbeteiligten als Risiko,
das in Kauf genommen wird: Es ist richtig, Rennen im öffentlichen
Straßenraum künftig als Straftat einzuordnen - und zwar dann, wenn
man Rennen fährt, nicht erst, wenn es Opfer gibt. Abschreckung hilft.
Das zeigt sich schon bei weit weniger gefährlichem Fahrverhalten. Wer
in der Schweiz im Stadtgebiet auch nur zehn Stundenkilometer zu
schnell ist, zahlt bereits ein empfindlich hohes Bußgeld. In der
Schweiz fahren wenige Menschen zu schnell.
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