(ots) - Wie gefahrengeneigt die Kooperationen von
Ermittlern mit Spitzeln aus dem Milieu sind, hat nicht erst der
NSU-Komplex und die LKA-Affäre gezeigt. Verfassungsschützer und
Polizei geraten bei diesen Kontakten sehr leicht in Graubereiche. Sie
halten V-Leute im Dienst der Sache an der zu langen Leine und
riskieren, sich selbst in Illegales zu verstricken. Es ist deshalb im
eigenen Interesse der Polizei, dass diese Operationen von neutralen
Kontrollinstanzen scharf im Blick behalten werden. Nur ein Richter
sollte entscheiden, ob V-Leute im konkreten Fall unabdingbar sind.
Das Parlamentarische Kontrollgremium muss zudem das Recht haben,
Fehlentwicklungen zumindest im Rückblick zu identifizieren, um neue
Sicherheitsmechanismen zu empfehlen. Der Oberpfälzer SPD-Mann Franz
Schindler hat die Gesetzeslücke erkannt - mit gutem Gespür für das,
was Recht ist. Schön, dass auch das Innenministerium das Problem
sieht. Diese Erkenntnis muss jetzt aber in unverzügliches Handeln
münden.
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