(ots) - Im Streit um den Sitz der Zeitungsverleger im
Fernsehrat des ZDF rät der Medienrechtler Prof. Hubertus Gersdorf dem
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zu einer Klage. Der
Verband habe den "Anspruch, einen Vertreter zu entsenden", erklärte
Gersdorf dem Hamburger Medienmagazin 'new business'
(www.new-business.de). Der vom BDZV benannte Verleger Valdo Lehari
jr. ('Reutlinger General-Anzeiger') wird vom Fernsehrat nicht
akzeptiert, da seine Entsendung nicht den Vorschriften des
ZDF-Staatsvertrages entspreche, berichtet das Magazin. Der Sitz ist
seit über einem Jahr unbesetzt.
Laut Staatsvertrag dürfen dem 60-köpfigen Aufsichtsgremium keine
Personen angehören, die Mitglied in "Aufsichtsorganen oder Gremien
eines privaten Rundfunkveranstalters" sind. Lehari leitet den
Verwaltungsrat des Privatradios Antenne 1, der über eine Tochterfirma
zum Verlag des 'Reutlinger General-Anzeigers' gehört.
Nach Ansicht des Juristen Gersdorf liegt hier zwischen den
Beteiligten jedoch kein "ökonomischer Interessenkonflikt" vor. "Herr
Lehari ist nur an einem Hörfunkveranstalter beteiligt. Und das ZDF
selbst macht keinen Hörfunk", auch wenn es Mitglied der Körperschaft
Deutschlandradio sei. "Deshalb sollte diese einschränkende
Bestimmung" im ZDF-Staatsvertrag als "privater Fernsehveranstalter"
interpretiert werden und nicht als "privater Rundfunkveranstalter",
erklärte Gersdorf gegenüber 'new business'. Gersdorf lehrt Staats-
und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig.
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