Mittelbayerische Zeitung: "Kein Gütesiegel" / Kommentar zur "Informationsfreiheit"
(ots) - Informationsfreiheitssatzung. Ein langes Wort,
das erahnen lässt, dass es kompliziert wird. Dabei ist der
Ausgangspunkt einer, dem eigentlich alle zustimmen: Die Bürger sollen
so viele Informationen bekommen wie möglich. Dann beginnen die
Meinungsverschiedenheiten. Die verschiedenen Haltungen spiegeln sich
in den eingeführten und in den Mustersatzungen wider. Deshalb ist
eine Satzung kein Gütesiegel für Transparenz. Satzung ist nicht
gleich Satzung. Und nur weil eine Gemeinde eine
Informationsfreiheitssatzung beschlossen hat, heißt das nicht, dass
dort offener mit Informationen umgegangen wird, als in Kommunen, in
denen es eine keine Satzung gibt. Die Landesregierung sollte deshalb
vorgeben, dass ein voraussetzungsloses Jedermannrecht den Zugang zu
amtlichen Informationen ermöglicht. Denn es stimmt zwar, dass Bürger
in den allermeisten Fällen die gewünschte Auskunft bekommen. Anders
kann das aussehen, wenn es beispielsweise um den Blick in den Bericht
der Heimaufsicht oder ein Gutachten zu statischen Problemen einer
Turnhalle geht. Dann ist es gut, wenn Einsichtsrechte festgeschrieben
sind.
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Datum: 28.09.2017 - 19:00 Uhr
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