(ots) - Zu Forderungen aus den Hochschulen, die
Anwesenheitspflicht für Studierende bei Lehrveranstaltungen wieder
einzuführen, erklärt der hochschulpolitische Sprecher der
SPD-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Heiner Dunckel:
"Bei der Novellierung des Hochschulgesetzes Ende 2015 wurde auf
Antrag der Küstenkoalition nach langen Gesprächen beschlossen, dass
für einen Teil der Lehrveranstaltungen eine strikte
Anwesenheitspflicht nicht mehr in den Prüfungsordnungen verankert
werden soll. Das war nicht als Einladung zum Faulenzen gemeint,
sondern trug den veränderten Lebens- und Studienbedingungen Rechnung,
z.B. der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft. Ein
Seminarschein sollte nicht allein deshalb verweigert werden, weil ein
Studierender zweimal im Semester mit einem kranken Kind zum Arzt muss
und einmal selbst erkrankt ist.
Natürlich enthebt diese Regelung die Studierenden nicht von ihrer
Verpflichtung, sich die Inhalte der betreffenden Lehrveranstaltung
anzueignen, wenn sie den Leistungsnachweis dafür erhalten wollen -
wir reden hier schließlich über erwachsene Menschen, die ein hohes
Interesse an einer hochqualifizierten Ausbildung haben.
Es gab auch Kritik an dieser Regelung. Wir haben deshalb immer
gesagt, dass wir nach einigen Jahren auswerten müssen, ob sich diese
Flexibilisierung bewährt hat. Das kann nicht durch Zuruf der
Landesrektorenkonferenz geschehen, sondern setzt eine systematische
Evaluation unter Einbeziehung der direkt Betroffenen, also der
Studierenden voraus. Es muss erst einmal geklärt werden, welchen
Einfluss die Abschaffung der Anwesenheitspflicht in (Pro-)Seminaren
auf die Leistungen und auf die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse
hatte.
Der Vorschlag, die Grundsatzentscheidung in den Organen der
Hochschulen fassen zu lassen, bedeutet, den Konflikt einfach in die
Hochschulen zu verlagern. Das wäre ein Bärendienst für die
Hochschulautonomie."
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)
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