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Balance zwischen Zeitsouveränität und Flexibilisierungsbedarf bewahren - Brossardt: "Selbstbestimmte Arbeitszeit allein durch den Arbeitnehmer widerspricht betrieblichen Erfordernissen"

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(ots) - "Selbstbestimmte Arbeitszeit allein durch den
Arbeitnehmer widerspricht den betrieblichen Erfordernissen. Die
Arbeit muss erledigt werden - und zwar dann, wenn sie anfällt. Es
gilt, die Balance zwischen Zeitsouveränität der Arbeitnehmer und dem
Flexibilisierungsbedarf der Arbeitgeber zu bewahren", so vbm -
Verband der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Hintergrund ist die Aussage
der IG Metall, laut derer sich die Beschäftigten wünschen, über die
Lage ihrer Arbeitszeiten selbst mehr mitzubestimmen.

Das bestehende Gleichgewicht bestätigt eine Umfrage der IG Metall.
Demnach geben 96 Prozent der Beschäftigten an, dass Sie kurzfristig
einen Tag frei nehmen können. Weitere 80 Prozent haben die
Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz kurzfristig für ein bis zwei Stunden
zu verlassen. Im Gegenzug stehen die Arbeitgeber auch für
Planbarkeit: So haben nahezu zwei Drittel aller Schichtarbeiter keine
kurzfristigen Änderungen ihrer Arbeitszeit. "Die Arbeitgeber bieten
flexible Arbeitszeiten und attraktive Arbeitszeitmodelle von der
Gleitzeit bis hin zur Vertrauenszeit. Die betriebliche Realität ist
ein faires Geben und Nehmen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Das sollten wir bewahren und nicht einseitig kaputt machen", betont
Brossardt.

24 Prozent der Mitarbeiter der bayerischen M+E Industrie haben
zudem die Möglichkeit, einen Teil ihrer Arbeit außerhalb des Betriebs
zu erledigen, zum Beispiel von zu Hause aus. Ein tarifvertragliches
Recht auf mobiles Arbeiten lehnt der vbm aber ab. "Die
Digitalisierung ermöglicht es durch Innovationen immer mehr
Arbeitsaufgaben ortsungebunden auszuführen. Nicht alle Bereiche,
insbesondere in der Produktion, sind aber dafür ausgelegt", erklärt
Brossardt.

Der vbm setzt sich für wettbewerbsfähige und wirtschaftlich




erfolgreiche Unternehmen ein. Dazu gehören Tarifverträge, die
insbesondere im Bereich Arbeitszeit, Möglichkeiten zur betrieblichen
Anpassung sowie zur Abbildung neuer Herausforderungen im Zuge der
Digitalisierung ermöglichen. "Um unseren Standort auch in Zukunft
konkurrenzfähig zu halten, brauchen wir einen atmenden Tarifvertrag -
es wird daher Zeit, die richtigen Weichen dafür zu stellen", fasst
Brossardt zusammen.



Kontakt:
Tobias Kochta, Tel. 089-551 78-399, E-Mail:
tobias.kochta(at)ibw-bayern.de, www.vbm.de

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Datum: 12.10.2017 - 11:47 Uhr
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