(ots) - Es gilt das gesprochene Wort! Hinweis: Diese Rede
kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html
Irgendwie haben wir es doch schon immer geahnt. Deutschland ist
nicht zu retten! Und die AfD versucht jeden Tag, uns das einzureden!
"Das Grundgesetz in Schleswig-Holstein ist in Ihren Augen so gut wie
abgeschafft." Nix da Rechtsstaat. Chaos, wohin man blickt! Die
Richter machen es sich abends nach 21:00 Uhr auf dem Sofa gemütlich
und überlassen das ganze Land ungeregelt sich selbst. Die Polizisten
haben keine Ahnung, wie sie nachts ohne Richter klar kommen sollen
und tagsüber wird zwar von Richtern Recht gesprochen, aber die
Gesetze nach denen sie richten sind so schlecht, dass man sie mal
wieder verschärfen muss! Ist das so? Mitnichten! Ich möchte mich
zunächst dem angeblich rechtswidrig fehlenden Bereitschaftsdienst der
Gerichte zuwenden. Das BuVerfG hat vorgeschrieben, dass an
ordentlichen Gerichten ein Bereitschaftsdienst von 06:00 bis 21:00
Uhr zur Verfügung stehen muss. Eine Entscheidung nach der Klausel
"Gefahr im Verzuge" muss die Ausnahme sein. In einem Flächenland wie
Schleswig-Holstein ist nachweislich zum Glück nachts eher weniger
los. Nach dem sogenannten Regel / Ausnahmeverhältnis kann deshalb auf
einen richterlichen Bereitschaftsdienst verzichtet werden. Zur
Beruhigung aller: Wenn die Polizei einen Rieseneinsatz plant und
mitten in der Nacht 20 Wohnungen durchsuchen will, dann wird ein
richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. So weit, so gut und
nun zum Polizeiantrag.
Ihr Antrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Polizisten und
Hilfskräfte entbehrt jeder Logik und ist vom Sinn her schwach!!!
1. Sie sagen, die im Mai getroffene verschärfte Strafregelung für
Gewaltdelikte gegen Polizisten und Hilfskräfte bietet keinen
ausreichenden Schutz. Deshalb wollen sie das Gesetz erneut
verschärfen. Ab welchem Strafmaß wird denn Schutz in Ihren Augen
erreicht?
2. Einen Satz später behaupten Sie, dass die Strafverfolgung
dieser Taten eine erhebliche kriminalpräventive Wirkung entfalten
wird. Ein Widerspruch in sich.
Meine Damen und Herren, ich bin Polizistin mit Leib und Seele.
Über lange Jahre habe ich die Debatten zur Verschärfung des
Strafrechts mitverfolgt. Das hat nichts an meiner grundsätzlichen
Überzeugung ändern können: Härtere Strafen führen nicht automatisch
zu größerem Wohlverhalten.
Geradezu lächerlich finde ich die Behauptung, eine erhebliche
kriminalpräventive Wirkung entstehe, wenn Täter härter bestraft
würden, die Polizisten oder Hilfskräfte angegriffen haben. Meine
Erfahrungen als Polizistin haben immer wieder gezeigt: Es gibt
mehrere Bedingungen, unter denen Menschen Polizisten und Helfer
angreifen:
1. Übermäßiger Alkohol- Drogenkonsum, plötzlich eskalierende
Situationen, psychisch kranke Menschen
2. Staatshasser
Der Einfluss auf diese Menschen durch höhere Strafen kann nicht
funktionieren, weil die im Moment der Tatbegehung gar nicht rational
ansprechbar sind.
Wenden wir uns nun dem "Normalbürger" zu. Meine Damen und Herren,
die Bevölkerung schätzt ihre Polizei. Sie haben das nach dem
G20-Gipfel an vielen kleinen und großen Gesten gesehen. Herr
Schaffer, Polizisten genießen Ansehen und Anerkennung. Polizisten
genießen auch Respekt. Aber Respekt wird nicht aus Angst geboren. Das
darf man niemals verwechseln. Die Bevölkerung vertraut ihrer Polizei,
weil die Kolleg*innen im Einsatz taktisch klug vorgehen, weil sie
dienstlich gelassen bleiben und weil sie menschlich umsichtig
handeln. Wer als Politiker Polizisten und Helfer wertschätzen möchte,
der sorgt für gute Arbeitsbedingungen, ausreichend Kolleg*innen, und
für gute, sichere Ausrüstung - die schützt nämlich direkt und
unmittelbar.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)
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