PresseKat - Air Berlin-Kündigungen: Welche Fristen laufen für Arbeitnehmer?

Air Berlin-Kündigungen: Welche Fristen laufen für Arbeitnehmer?

ID: 1542654

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

(firmenpresse) - Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober



Aktuellen Pressemeldungen zufolge droht 1400 Mitarbeitern aus Verwaltung und Bodenpersonal bei Air Berlin der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Dafür laufen einige wichtige Fristen, die ein sofortiges Handeln der Arbeitnehmer erforderlich machen.



Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit



Zunächst sollten sich Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, noch am selben oder am nächsten Werktag bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Entscheidend ist, eine Sperrzeit zu vermeiden, die bei einer verspäteten Meldung drohen kann.



Zurückweisung der Kündigung



Ebenfalls unverzüglich ist zu prüfen, ob die Kündigung möglicherweise wegen Fehlern bei der Bevollmächtigung zurückgewiesen werden kann. Unverzüglich meinte dabei ohne schuldhaftes Zögern, darunter sind nach der Rechtsprechung wenige Tage (regelmäßig maximal drei) zu verstehen. Dieses Vorgehen kann sinnvoll sein, wenn jemand die Kündigung unterschrieben hat, der dazu gar nicht berechtigt ist, oder aber keine ordnungsgemäße Vollmacht beigefügt wurde. Dadurch lässt sich dann Zeit gewinnen, da der Arbeitgeber die Kündigung erneut aussprechen muss.



Erhebung der Kündigungsschutzklage



Bekannt ist den meisten Arbeitnehmern die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Innerhalb von drei Wochen muss diese beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Dazu ist Arbeitnehmern in aller Regel zu raten, auch wenn, wie im Fall von Air Berlin möglich, ein Sozialplan besteht. Wer die Frist nicht einhält, kann regelmäßig nichts mehr gegen die Kündigung unternehmen.



Geltendmachung offener Ansprüche





Oftmals haben Arbeitnehmer im Fall der Kündigung noch einige Ansprüche gegen den Arbeitgeber offen (Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung etc.). Aufgrund von sog. Ausschlussfristen, die häufig in Arbeits- oder Tarifverträgen enthalten sind, müssen sie diese Ansprüche unter Umständen innerhalb eines Monats geltend machen. Auch das gilt es für Mitarbeiter von Air Berlin überprüfen zu lassen.



Fristen nicht ausreizen



Arbeitnehmer von Air Berlin sind gut beraten, die beschriebenen Fristen nicht auszureizen, sondern sich direkt nach Erhalt einer Kündigung in rechtliche Beratung zu begeben und von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht die genannten Punkte überprüfen zu lassen.



Was bieten wir Air Berlin-Mitarbeitern an



Kostenlose und unverbindliche Durchführung der telefonischen Erstberatung zur Kündigung.



Bei Beauftragung durch Air Berlin-Mitarbeiter



Umfassendes Beratungsschreiben bezogen auf den jeweiligen Einzelfall

Schreiben an den Arbeitgeber

Fertigung der Kündigungsschutzklage

Vertretung im Kündigungsschutzverfahren



12.10.2017



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Datum: 19.10.2017 - 16:55 Uhr
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