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Deutsche Umwelthilfe obsiegt: Verwaltungsgericht verurteilt Freistaat Bayern zu Zwangsgeld wegen fehlender Maßnahmen zur Luftreinhaltung in München

ID: 1545720

(ots) - Deutsche Umwelthilfe erwirkt die Festsetzung eines
Zwangsgeldes gegen den Freistaat in der Auseinandersetzung um
"Saubere Luft" für die bayerische Landeshauptstadt - Bayerische
Staatsregierung ignoriert Verpflichtungen aus rechtskräftigen
Entscheidungen - Dieselfahrverbot für München muss kommen -
DUH-Geschäftsführer Resch: "Nur zwei Regierungen in Europa ignorieren
die Entscheidungen ihrer höchsten Gerichte: Polen und Bayern"

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom
26.10.2017 dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auf die
Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 4.000 Euro Recht gegeben.
Die Zahlung ist binnen zwei Wochen zu leisten.

Das Verwaltungsgericht hatte den Freistaat bereits im Oktober 2012
dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern,
dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid so bald wie möglich
eingehalten werden. Da dies nicht geschah, drohte der
Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 27. Februar 2017 - Az. M
19 X 17.3931 - ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 EUR an, wenn der
Freistaat nicht bis zum 31. August 2017 die
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer Änderung des
Luftreinhalteplans beginnt, aus der sich ergibt, dass
Dieselfahrverbote umgesetzt werden, sobald diese rechtlich zulässig
sind. Dieser eindeutigen Verpflichtung kam der Freistaat nicht nach.

In der Begründung des uns heute zugegangenen Beschlusses heißt es:
"Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 09.
Oktober 2012 statuiert eine Verpflichtung des Antragsgegners, deren
Inhalt und Umfang (...) sich hinsichtlich der (...) zu ergreifenden
Mittel - nämlich der Aufnahme von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge
(...) eindeutig bestimmen lässt. Dieses Urteil (...) ist somit
vollstreckbar." Kein Verständnis zeigt das Verwaltungsgericht für die




anhaltende Verzögerung der Umsetzung dieser Entscheidung. Immerhin,
so die Begründung, ist der Freistaat "seit Rechtskraft des Urteils
vom 09. Oktober 2012 am 08. April 2014 die Erfüllung der aus dem
Urteil folgenden Verpflichtung schuldig geblieben. (...) Der
Antragsgegner ist grundlos säumig."

Das Gericht hebt weiter hervor: "Der Verwaltungsgerichtshof hat
nicht nur eine öffentliche Diskussion zu etwaigen Dieselfahrverboten
in München anstoßen wollen, sondern aus dessen Beschluss folgt
unzweifelhaft, dass (...) allein Dieselfahrverbote das verbleibende
Mittel zur schnellstmöglichen Erfüllung der aus dem Urteil (...)
folgenden Verpflichtung ist."

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert das deutlich
werdende Demokratiedefizit von Ministerpräsident Horst Seehofer, der
persönlich die im Sommer vom Gericht angeordnete Veröffentlichung
eines Luftbelastungs-Gutachtens verzögerte und ganz offensichtlich
nun auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Festlegung der
Stadtbereiche mit Dieselfahrverboten verhindern will: "Nur zwei
Regierungen in Europa ignorieren die Entscheidungen ihrer höchsten
Gerichte: Polen und Bayern".

Die bislang von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegten
Schritte erfüllen diese Anforderungen nicht, sondern führen lediglich
eine Vielzahl von politischen Absichtserklärungen auf. "Die Ignoranz
der bayerischen Politik gegenüber den Urteilen der Justiz muss
endlich ein Ende haben. Sie ist eines Rechtsstaats unwürdig. Sollte
auch diese Entscheidung keine Wirkung zeigen, so müssen wir härtere
Maßnahmen beantragen: Zwangshaft gegen die verantwortliche
Umweltministerin", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem
Verfahren vertritt.

Links:

Beschluss Bayerisches Verwaltungsgericht München 26.10.2017:
http://l.duh.de/p171027a

Beschluss Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
http://l.duh.de/p171027a



Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

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Datum: 27.10.2017 - 15:45 Uhr
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