(ots) - Rückholquoten müssen erhöht werden
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat angekündigt, zum Januar 2018
die "Düsseldorfer Tabelle" zu ändern und den Mindestunterhalt von
minderjährigen Trennungskindern anzuheben. Dazu erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine
Schön:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Kindesunterhalt
an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird und
Scheidungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr
Geld bekommen. Als Konsequenz steigt auch der Unterhaltsvorschuss und
damit die Ausgaben des Staates, der einspringt, wenn Väter und Mütter
ihren ehemaligen Partnern keinen Unterhalt zahlen. Die Union steht zu
ihrer Verantwortung, Kinder und ihre Eltern, die vom säumigen
Elternteil im Stich gelassen werden, nicht im Regen stehen zu lassen.
Dass es so viele Unterhaltspflichtige gibt, die ihrer
Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht
nachkommen, ist ein Skandal. Es gibt Unterhaltspflichtige, die
aufgrund ihres niedrigen Einkommen nicht zahlen können, aber eben
auch die, die nicht zahlen wollen. Diese müssen wir stärker belangen.
Bei der letzten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes haben wir sie
bereits stärker in die Pflicht genommen durch umfassende
Nachweispflichten.
Kommunen und Länder sind aufgerufen, den Unterhalt entsprechend
einzutreiben. Dazu gilt es, neue Modelle zu entwickeln und
voneinander zu lernen. Bayern kann seit vielen Jahren eine höhere
Rückholquote aufweisen als andere Länder: In den meisten
Bundesländern sind die Sachbearbeiter der Jugendämter nicht nur für
die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zuständig, sondern auch für
die Durchführung des Regresses. In Bayern übernimmt das Landesamt für
Finanzen das Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung der
Zahlungsverpflichtung. Manche Fallkonstellationen im Bereich des
Regresses sind für Mitarbeiter des Jugendamtes kompliziert, für das
Landesamt sind sie Tagesgeschäft und routinierter zu bewältigen. Die
CDU/CSU-Fraktion fordert daher die Länder auf zu prüfen, ob sie nicht
ähnliche Wege einschlagen können."
Hintergrund:
Die "Düsseldorfer Tabelle" des Oberlandesgerichts Düsseldorf dient
seit 1962 bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen
Kindesunterhalts.
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