(ots) - Grundrecht
Sandro Schmidt
zum Verfassungsgerichtsurteil "3. Geschlecht"
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht mag auf den ersten Blick
verstörend wirken. Ein drittes Geschlecht neben Mann und Frau, nun
höchstrichterlich sanktioniert? Verstörend ist das Urteil allerdings
nur, weil es in jahrhundertelanger kultureller und gesellschaftlicher
Tradition unüblich war, eine Kategorie jenseits der beiden
angestammten Geschlechter wahrzunehmen. Allerdings: Es war über viele
Jahrhunderte ebenso kulturelle Tradition, die Frau gesellschaftlich
und rechtlich nicht als gleichberechtigt mit dem Manne anzusehen.
Dies hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts endlich geändert.
Wenn es also - medizinisch erwiesen - nun einmal intersexuelle
Menschen gibt, die weder Mann noch Frau sind und sich auch nicht so
fühlen (wollen), so verlangen die unveräußerlichen Grundrechte
unserer Verfassung, dies anzuerkennen. Die geschlechtliche Identität
sei ein "konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit" und
somit vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt, begründen die
Karlsruher Richter ihre Entscheidung sehr nachvollziehbar. Spannend
allerdings wird sein, wie sich das nun postulierte
Gleichstellungsgebot über die Änderung im Personenstandsrecht hinaus
im gelebten Alltag auswirken wird.
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