Unternehmen, die für die Entwicklung von Produkten und Technologien oder Beratungsleistungen Hochschulen beauftragen, können vom Land Nordrhein-Westfalen mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Mit Innovationsgutscheinen werden bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen, kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro erhalten sogar bis zu 80 Prozent der von den Hochschulen in Rechnung gestellten Leistungen erstattet.
(firmenpresse) - Unternehmen, die für die Entwicklung neuer Produkte und Technologien oder für andere Beratungs- und Entwicklungsleistungen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beauftragen, können vom Land Nordrhein-Westfalen mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die entsprechenden Höchst-Förderbeträge wurden jetzt angehoben. Bei Beratungsleistungen wie Marktrecherchen oder Machbarkeitsstudien beläuft sich die maximale Fördersumme nun auf 5.000 Euro je Projekt (statt zuvor 3.000 Euro). Für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wie Konstruktionen, Bau von Prototypen oder Produkttests zur Qualitätssicherung können die Unternehmen bis zu 10.000 Euro (statt bisher 6.000 Euro) Förderung erhalten.
Angehoben wurde auch die Förderquote für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro. Sie können ab sofort bis zu 80 Prozent der von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Rechnung gestellten Leistungen erstattet bekommen. Für alle anderen mittelständischen Betriebe (bis zu 250 Beschäftigte, Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro) wird maximal die Hälfte der Kosten erstattet, soweit der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird.
Die Innovationsgutscheine sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderinitiative "Mittelstand innovativ" des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie richten sich insbesondere an kleinere und mittelständische Firmen in Industrie, Dienstleistung, Handel und Handwerk. Damit soll vor allem die Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen unterstützt und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Gefördert werden auch Leistungen, die zu einer qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen führen.
Unternehmen, die zum Beispiel im Rahmen einer Produktentwicklung kooperieren, können die Innovationsgutscheine künftig auch gemeinschaftlich beantragen und die Fördergelder kumulieren.
Innovationsgutscheine können auch eine Grundlage für den Einstieg in größere Kooperationsprojekte der Partner bieten. Für solche Vorhaben kann zum Beispiel eine Förderung über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums erfolgen.
Beantragt werden die Innovationsgutscheine über die InnovationsAllianz NRW, der 27 Universitäten und Fachhochschulen sowie vier Hochschul-Transfergesellschaften aus Nordrhein-Westfalen angehören. Aus dem Kreis der beteiligten Hochschulen vermittelt die InnovationsAllianz den Unternehmen bei Bedarf Kooperationspartner, die zum jeweiligen Thema oder der entsprechenden Branche passen. Weitere Information zum Innovationsgutschein sowie das Antragsformular sind im Internet unter www.innovationsgutschein.nrw.de und www.innovationsallianz.nrw.de zu finden.
Die InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen wurde am 26. Januar 2007 gegründet. In ihr arbeiten derzeit insgesamt 27 Hochschulen und vier Hochschul-Transfergesellschaften zusammen, sie ist damit das größte derartige Bündnis bundesweit. Ziel ist es, gemeinsam mit der Wirtschaft die Forschungskapazitäten an den Hochschulen noch effektiver zu nutzen. Durch Kooperation innerhalb der Wissenschaft, vor allem aber mit Unternehmen, kommunalen Einrichtungen und Verbänden wollen die Hochschulen ihren Beitrag dazu leisten, NRW zum führenden Innovationsland zu machen.
Die InnovationsAllianz bietet Unternehmen eine Plattform an der Schnittstelle von Theorie und Praxis, die genutzt werden kann, um effektiv und zielgerichtet Know-how aus der Forschung in den eigenen Betrieb zu tragen. Zahlreiche Austauschprozesse zwischen Hochschulen und externen Partnern belegen bereits heute, wie eine gute Kooperation zu nachhaltig erfolgreichen Ergebnissen führt. Die InnovationsAllianz schafft hochschulübergreifende Qualitäts-Standards und formt den Rahmen, in dem landesweit neue Projekte entstehen und die Professionalisierung des Wissenstransfers weiter vorangetrieben wird.
Die InnovationsAllianz wird vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW gefördert. Eine Reihe von Unternehmen aus NRW unterstützt die InnovationsAllianz als Mitglieder im "InnovationsClub NRW" mit dem Ziel, Nordrhein-Westfalen als Innovationsstandort an die Spitze zu bringen und diese Stellung nachhaltig zu sichern.
InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen e.V.
Prof. Dr. Gisela Schäfer-Richter (Vorsitzende des Vorstands)
Fachhochschule Dortmund
Prorektorin für Forschung, Entwicklung und Transfer
Sonnenstraße 96
44139 Dortmund
Telefon: 0231/9112-101
Telefax: 0231/9112-335
www.innovationsallianz.nrw.de
Claudius Kroker · Text & Medien
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