(firmenpresse) - Düsseldorf/Mainz, www.ne-na.de - Für das Elektroschrott-Recycling müssen sich Hersteller und Importeure beim sogenannten Elektro-Altgeräte-Register (EAR) in Fürth anmelden. So will es das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" , mit dem die Bundesregierung im März zwei EU-Richtlinien umsetzte.
Nur was im EAR gespeichert ist, darf dann in Deutschland noch über den Ladentisch gehen. "Ab 24. März 2006 sind die rund 20 000 Hersteller und Importeure von Kühlschränken, Waschmaschinen, Computern, Handys, Radios oder Faxgeräten verpflichtet, alle nach dem 13. August 2005 verkauften Geräte zurückzunehmen. Mittelfristig, so schätzt die Branche, dürfte die Menge an eingesammeltem Elektroschrott von heute rund 300 000 auf 1,1 Millionen Tonnen steigen", so die Wirtschaftswoche http://www.wiwo.de.
Die Koordinierung der Rücknahme das EAR, eine Stiftung, die auf Initiative des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie http://www.zvei.de (ZVEI) und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien http://www.bitkom.org (Bitkom) zu Stande kam und vor allem durch Grossunternehmen wie Siemens, IBM oder Sony getragen wird.
Vielen Mittelständlern ist das Verfahren jedoch zu bürokratisch. "Der Registrierungsprozess ist so aufwendig wie die Steuererklärung eines Grossunternehmens", so Jochen Stepp, Geschäftsführer des Verbandes Take-e-way http://www.take-e-way.com, gegenüber der Wirtschaftswoche. Rund 100 Unternehmen haben sich in dieser Organisation zusammengeschlossen, um sich gegen Belastungen durch das Elektroschrottgesetz zu wehren. "Die Kosten sind immens", sagt Poets.
Allein die Registrierung der Waren samt Angabe, wie viele Kilo oder Tonnen für den Verkauf geplant seien, koste sein Unternehmen zwischen 80 000 und 100 000 Euro an EAR-Gebühren jährlich. Zusätzlich müsse für jedes Produkt eine Garantie des Herstellers besorgt werden, dass dieser das Recycling seiner Altgeräte auch im Insolvenzfall sicherstellt, etwa über Versicherungen. Otmar Frey, Abteilungsleiter Umweltschutzpolitik beim ZVEI, sieht die Markenregistrierung als einzigen Weg, ein funktionierendes Kreislaufsystem in Gang zu bekommen. "Denn aus den Mengendaten errechnen die EAR-Computer den Marktanteil jedes Herstellers. Nach dieser Quote richtet sich dann die Zahl der Behälter, die jeder Hersteller aufstellen muss. Frey verweist zudem darauf, dass das EAR bei Kleinstmengen die Gebühren heruntersetzen kann", führt die Wirtschaftswoche weiter aus.
Auch nach den Erfahrungen des Mainzer Entsorgungsspezialisten Landbell fürchten nahezu alle Elektronikhersteller die künftige Zusatzbelastung und fragen nach einer probaten Möglichkeit, sich vom Handlungsdruck zu befreien. "Wir haben deshalb ein Komplettangebot in Zusammenarbeit mit eds-r http://www.eds-r.com und DHL Solutions http://www.dhl.de entwickelt. Der Verbund kann alle anfallenden Aufgaben zur Rücknahme und Verwertung der Altgeräte aus einer Hand umsetzen. Als Outsourcing-Partner übernehmen wir die gesamte Abwicklung vom Transport bis zur gesetzlichen Nachweispflicht. Damit bieten wir zum Start der neuen Verordnung eine funktionierende, kostengünstige Full-Service-Lösung und helfen so, die E-Schrott-Hürde zu meistern", so Hans-Günter Stehr, Vorstand der Landbell AG http://www.landbell.de. Das umfasse die flächendeckende Altgeräteerfassung gemäss der EAR-Zuweisung), eine individuelle Logistik, Behandlung und Verwertung aller Altgerätearten sowie die gesetzlich geforderten Mengenstrom- und Recyclingquotennachweise.